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Fachkräftemangel? Realität? Warum gibt es MIO Arbeit suchende Menschen?

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Organisator:

--- Zitat von: Feidl am 09.07.2020 11:48 ---
--- Zitat von: FGL am 09.07.2020 08:38 ---
--- Zitat von: Organisator am 08.07.2020 14:23 ---Man darf jedoch nicht dem Irrtum unterliegen, dass es Alg 2 - Beziehern freisteht, auf eigenes Erwerbseinkommen zu verzichten. Wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, hat sich auch ernsthaft um eine Erwerbstätigkeit zu kümmern.
--- End quote ---
Entsprechende Forderungen nach Abschaffung dieser Erwerbsobliegenheit sind schon seit Ewigkeiten im Umlauf und werden stets mit einem Gewirr von Worthülsen wie "Menschenrechte", "Sklaverei" und "Zwangsarbeit" begründet.

--- End quote ---
Niemand muss sich um Arbeit bemühen, oder wird gar gezwungen. Jedem ist freigestellt, nicht zu arbeiten.

--- End quote ---

Korrekt. Wenn man jedoch staatliche Leistungen in Anspruch nimmt, sieht das anders aus. Daher habe ich auch einen Bezug zum Alg2 hergestellt.

Kat:
Auch der muss sich nicht um Arbeit bemühen. Er darf sich auch eine/n reiche/n Gönner/in suchen, erben, im Lotto gewinnen oder sonstwas machen, was ihn von Sozialleistungen unabhängig macht. Es besteht immer noch keine Arbeitspflicht, nur die Pflicht, seine Hilfebedürftigkeit möglichst auf Null zu bringen.

Organisator:
Möglich ist das. Die Wahrscheinlichkeit, durch Erwerbseinkommen seinen Lebensunterhalt sicherzustellen, ist jedoch ungemein größer.

Ansonsten könnten Alg 2 - Empfänger als Nachweis Ihrer Bemühungen, den Lebensunterhalt aus eigenen Kräften zu bestreiten, auch einen Lottoschein vorlegen.

Schokobon:

--- Zitat von: § 2 Grundsatz des Forderns ---(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen.
--- End quote ---

Im Grunde müsste der Sozialleistungsträger alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zwingen Lotto zu spielen.  ;D

Spid:
Hier wurde jüngst von einigen Personen unter Androhung von Gewalt ein Besitzübergang von Wertgegenständen und Bargeld von einem anderen auf sie forciert. Als ich das las, dachte ich zunächst an gewöhnliche Wegelagerer. Erst jetzt wird mir klar, daß es sich ja möglicherweise nur um Leistungsberechtigte handelte, die pflichtschuldig ihre Hilfebedürftigkeit reduzieren.

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