Autor Thema: Verbeamtung gehobener Dienst ohne Bachelor  (Read 11763 times)

ITHesse

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Verbeamtung gehobener Dienst ohne Bachelor
« am: 03.07.2020 14:11 »
Hallo,

mein Arbeitgeber (Zoll) bietet mir eine Verbeamtung an. Ich bin dort seit 2017 als TA mit E10 in der IT eingestellt.
Ich habe zwar Abitur, aber keinen Bachelor.
Damit käme formal nur eine Verbeamtung im mittleren Dienst in Frage.
Genauso kam jetzt auch der Bescheid (mittlerer Dienst), gegen den ich Widerspruch einlegen könnte.

Ich habe nun mehrere Fragen:

1. Gibt es einen Weg auch ohne Bachelor in den gehobenen Dienst zu kommen?
2. Kann eine bestimmte Anzahl von Berufsjahren den Bachelor Abschluss gleichwertig gesetzt werden?
3. Wenn nur der mittlerer Dienst geht: Muss es zwingend die Einstiegsstufe sein oder kann es auch das Endamt sein?

Freue mich über Anworten.

Grüße
ITHesse

Organisator

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Antw:Verbeamtung gehobener Dienst ohne Bachelor
« Antwort #1 am: 03.07.2020 14:19 »
1. nein
2. nein
3. nein, nein

Weitere Infos in der BLV

Asperatus

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Antw:Verbeamtung gehobener Dienst ohne Bachelor
« Antwort #2 am: 03.07.2020 19:49 »
1. Gibt es einen Weg auch ohne Bachelor in den gehobenen Dienst zu kommen?
Ja, durch den Abschluss eines fachspezifischen Vorbereitungsdienstes. Der Zoll bietet diesen beispielsweise an (nichttechnischer Dienst). Dort wurde das Eingangsamt von A 6 auf A 7 angehoben. Der Unterschied zu A 9 als Eingangsamt für den gehobenen Dienst ist nicht groß.

Für den IT-Bereich käme die Laufbahnausbildung als Verwaltungsinformatiker infrage (wird auch vom Zoll angeboten). Auch ein zum zum Bachelor gleichwertiger Abschluss wäre möglich. Es gäbe auch noch das Verfahren nach § 22 BLV (anderer Bewerber), was aber die absolute Ausnahme ist und für dich praktisch nicht infrage kommen dürfte.

2. Kann eine bestimmte Anzahl von Berufsjahren den Bachelor Abschluss gleichwertig gesetzt werden?
Nein, das ist nicht möglich. Es ist sogar eine hauptberufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr und sechs Monaten erforderlich, die geeignet ist, die Befähigung für die entsprechende Laufbahn zu vermitteln. Die hauptberufliche Tätigkeit muss nach Fachrichtung und Schwierigkeit der Tätigkeit eines Beamten derselben Laufbahn entsprechen. Das dürfte hier vorliegend der Fall sein. Vermutlich geht es aufgrund von IT um den gehobenen technischen oder naturwissenschaftlichen Dienst?

Zitat
3. Wenn nur der mittlerer Dienst geht: Muss es zwingend die Einstiegsstufe sein oder kann es auch das Endamt sein?
Beamte können in ein höheres Amt als das Eingangsamt eingestellt werden, wenn die beruflichen Erfahrungen, die zusätzlich zu den Abschlüssen und beruflichen Erfahrungen, die für die Anerkennung der Laufbahnbefähigung erforderlich sind, ihrer Art und Bedeutung nach dem angestrebten Amt gleichwertig sind. Diese Vorschrift ist wird jedoch eher restriktiv angewandt. Eine Einstellung in das Endamt scheidet auf jeden Fall aus.

Zu beachten wäre noch die Anerkennung von Erfahrungszeiten aus früheren Tätigkeiten, wobei die 1,5 Jahre, die für die Laufbahnbefähigung benötigt werden, abgezogen werden. Eine Beförderung in das erste Beförderungsamt erfolgt in der Regel schnell, jedoch grundsätzlich nicht vor der Verbeamtung auf Lebenszeit.

Im Ergebnis wäre ein Widerspruch aussichtslos.

Feidl

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Antw:Verbeamtung gehobener Dienst ohne Bachelor
« Antwort #3 am: 06.07.2020 09:10 »
1. nein
Das sollt ich mal meinen Kollegen sagen, die mit mir ohne Bachelor den Vorbereitungsdienst absolviert haben und nun im g.D. sind.  ;D

Organisator

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Antw:Verbeamtung gehobener Dienst ohne Bachelor
« Antwort #4 am: 06.07.2020 09:23 »
1. nein
Das sollt ich mal meinen Kollegen sagen, die mit mir ohne Bachelor den Vorbereitungsdienst absolviert haben und nun im g.D. sind.  ;D

Beinhaltet der Vorbereitungsdienst für den gD nicht einen Bachelor-Abschluss?

EiTee

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Antw:Verbeamtung gehobener Dienst ohne Bachelor
« Antwort #5 am: 06.07.2020 09:34 »
Wieso machst du nicht beim Zoll das Verwaltungsinformatik Studium? in Besitz des Abiturs bist du ja.
Es gibt diverse Kollegen, die genau diesen Weg gewählt hatten, die Bezahlung hat sich während der Zeit nicht geändert.

Feidl

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Antw:Verbeamtung gehobener Dienst ohne Bachelor
« Antwort #6 am: 06.07.2020 11:18 »
1. nein
Das sollt ich mal meinen Kollegen sagen, die mit mir ohne Bachelor den Vorbereitungsdienst absolviert haben und nun im g.D. sind.  ;D

Beinhaltet der Vorbereitungsdienst für den gD nicht einen Bachelor-Abschluss?
Nicht wenn für den Vorbereitungsdienst ein fachspezifischer Bachelor Voraussetzung ist. Da erwirbt man mit dem Vorbereitungsdienst "nur" noch die Laufbahnbefähigung. Zugelassen können aber eben auch Personen des mittleren Dienstes werden, die mit dem Vorbereitungsdienst den Aufstieg machen.

2strong

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Antw:Verbeamtung gehobener Dienst ohne Bachelor
« Antwort #7 am: 06.07.2020 11:34 »
Und das hilft dem Fragesteller, der sich nicht in einem Beamtenverhältnis befindet und daher in dieser Dekade auch für kein Aufstiegsverfahren mD>gD in Frage kommt, inwiefern weiter?

Organisator

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Antw:Verbeamtung gehobener Dienst ohne Bachelor
« Antwort #8 am: 06.07.2020 11:35 »
Nicht wenn für den Vorbereitungsdienst ein fachspezifischer Bachelor Voraussetzung ist. Da erwirbt man mit dem Vorbereitungsdienst "nur" noch die Laufbahnbefähigung. Zugelassen können aber eben auch Personen des mittleren Dienstes werden, die mit dem Vorbereitungsdienst den Aufstieg machen.

Letztere sind dann aber schon im mD. Der TE ist aber TB und will im gD verbeamtet werden...

Asperatus

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Antw:Verbeamtung gehobener Dienst ohne Bachelor
« Antwort #9 am: 06.07.2020 18:38 »
1. nein
Das sollt ich mal meinen Kollegen sagen, die mit mir ohne Bachelor den Vorbereitungsdienst absolviert haben und nun im g.D. sind.  ;D

Beinhaltet der Vorbereitungsdienst für den gD nicht einen Bachelor-Abschluss?

Der Vorbereitungsdienst einerseits und ein mit einem Bachelor abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss in Verbindung mit einer hauptberuflichen Tätigkeit andererseits sind zwei alternative Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Laufbahn des gehobenen Dienstes (§ 17 Abs. 4 BBG).

Einige Laufbahnausbildungen des Bundes schließen mit einem Diplom-(FH)-Abschluss ab; siehe: https://www.hsbund.de/DE/02_Studium/05_Zum_Studium/05_Hochschulabschluesse_Ueberblick/Hochschulabschluesse_Ueberblick-node.html

Die Vergabe eines außerhalb des Beamtenverhältnis anerkannten Studiengrades, bzw. die Laufbahnausbildung in Form eines Studiums durchzuführen, ist zwar durchgehend verbreitet, aber nach Rechtslage nicht zwingend.

Die Laufbahnbefähigung wird durch erfolgreichen Abschluss eines fachspezifischen Vorbereitungsdienstes erlangt. Für die Erlangung ohne Vorbereitungsdienst ist eine Anerkennung erforderlich (§ 7 BLV).