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Verbeamtung gehobener Dienst ohne Bachelor
ITHesse:
Hallo,
mein Arbeitgeber (Zoll) bietet mir eine Verbeamtung an. Ich bin dort seit 2017 als TA mit E10 in der IT eingestellt.
Ich habe zwar Abitur, aber keinen Bachelor.
Damit käme formal nur eine Verbeamtung im mittleren Dienst in Frage.
Genauso kam jetzt auch der Bescheid (mittlerer Dienst), gegen den ich Widerspruch einlegen könnte.
Ich habe nun mehrere Fragen:
1. Gibt es einen Weg auch ohne Bachelor in den gehobenen Dienst zu kommen?
2. Kann eine bestimmte Anzahl von Berufsjahren den Bachelor Abschluss gleichwertig gesetzt werden?
3. Wenn nur der mittlerer Dienst geht: Muss es zwingend die Einstiegsstufe sein oder kann es auch das Endamt sein?
Freue mich über Anworten.
Grüße
ITHesse
Organisator:
1. nein
2. nein
3. nein, nein
Weitere Infos in der BLV
Asperatus:
--- Zitat von: ITHesse am 03.07.2020 14:11 ---1. Gibt es einen Weg auch ohne Bachelor in den gehobenen Dienst zu kommen?
--- End quote ---
Ja, durch den Abschluss eines fachspezifischen Vorbereitungsdienstes. Der Zoll bietet diesen beispielsweise an (nichttechnischer Dienst). Dort wurde das Eingangsamt von A 6 auf A 7 angehoben. Der Unterschied zu A 9 als Eingangsamt für den gehobenen Dienst ist nicht groß.
Für den IT-Bereich käme die Laufbahnausbildung als Verwaltungsinformatiker infrage (wird auch vom Zoll angeboten). Auch ein zum zum Bachelor gleichwertiger Abschluss wäre möglich. Es gäbe auch noch das Verfahren nach § 22 BLV (anderer Bewerber), was aber die absolute Ausnahme ist und für dich praktisch nicht infrage kommen dürfte.
--- Zitat von: ITHesse am 03.07.2020 14:11 ---2. Kann eine bestimmte Anzahl von Berufsjahren den Bachelor Abschluss gleichwertig gesetzt werden?
--- End quote ---
Nein, das ist nicht möglich. Es ist sogar eine hauptberufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr und sechs Monaten erforderlich, die geeignet ist, die Befähigung für die entsprechende Laufbahn zu vermitteln. Die hauptberufliche Tätigkeit muss nach Fachrichtung und Schwierigkeit der Tätigkeit eines Beamten derselben Laufbahn entsprechen. Das dürfte hier vorliegend der Fall sein. Vermutlich geht es aufgrund von IT um den gehobenen technischen oder naturwissenschaftlichen Dienst?
--- Zitat ---3. Wenn nur der mittlerer Dienst geht: Muss es zwingend die Einstiegsstufe sein oder kann es auch das Endamt sein?
--- End quote ---
Beamte können in ein höheres Amt als das Eingangsamt eingestellt werden, wenn die beruflichen Erfahrungen, die zusätzlich zu den Abschlüssen und beruflichen Erfahrungen, die für die Anerkennung der Laufbahnbefähigung erforderlich sind, ihrer Art und Bedeutung nach dem angestrebten Amt gleichwertig sind. Diese Vorschrift ist wird jedoch eher restriktiv angewandt. Eine Einstellung in das Endamt scheidet auf jeden Fall aus.
Zu beachten wäre noch die Anerkennung von Erfahrungszeiten aus früheren Tätigkeiten, wobei die 1,5 Jahre, die für die Laufbahnbefähigung benötigt werden, abgezogen werden. Eine Beförderung in das erste Beförderungsamt erfolgt in der Regel schnell, jedoch grundsätzlich nicht vor der Verbeamtung auf Lebenszeit.
Im Ergebnis wäre ein Widerspruch aussichtslos.
Feidl:
--- Zitat von: Organisator am 03.07.2020 14:19 ---1. nein
--- End quote ---
Das sollt ich mal meinen Kollegen sagen, die mit mir ohne Bachelor den Vorbereitungsdienst absolviert haben und nun im g.D. sind. ;D
Organisator:
--- Zitat von: Feidl am 06.07.2020 09:10 ---
--- Zitat von: Organisator am 03.07.2020 14:19 ---1. nein
--- End quote ---
Das sollt ich mal meinen Kollegen sagen, die mit mir ohne Bachelor den Vorbereitungsdienst absolviert haben und nun im g.D. sind. ;D
--- End quote ---
Beinhaltet der Vorbereitungsdienst für den gD nicht einen Bachelor-Abschluss?
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