Autor Thema: Regelmäßige Ausschreibung von Leistungen notwendig?  (Read 2234 times)

gyod

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Hallo

ich arbeite in einer dem öffentlichen Dienst angeschlossenen Institution.
Bei uns werden Reinigungsarbeiten sowie Soft- und Hardwaresupport in der IT über externe Dienstleister abgewickelt.

In alten Unterlagen habe ich gesehen, dass diese Leistungen regelmäßig alle 5-6 Jahre neu ausgeschrieben wurden. Besonders in der IT sehe ich das natürlich kritisch hinsichtlich der betrieblichen Daten. (Wieso einen neuen Dienstleister beauftragen wenn man mit dem alten zufrieden ist?!)

Nun stellt sich mir die Frage, ob das tatsächlich nötig ist. Gibt eine solche Verpflichtung im öffentlichen Dienst? Im Internet finde ich hierzu keine Antwort und im Büro konnte man mir auch nicht weiterhelfen.

Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Regelmäßige Ausschreibung von Leistungen notwendig?
« Antwort #1 am: 04.07.2020 12:35 »
In alten Unterlagen habe ich gesehen, dass diese Leistungen regelmäßig alle 5-6 Jahre neu ausgeschrieben wurden. Besonders in der IT sehe ich das natürlich kritisch hinsichtlich der betrieblichen Daten. (Wieso einen neuen Dienstleister beauftragen wenn man mit dem alten zufrieden ist?!)
Das schließt dich ja nicht aus. Ausschreiben, neue Angebote bekommen und dann auswählen.
Wenn der alte Anbiete nicht utopische Preise verlangt, dann sehe ich da keine Probleme.
Wenn der neue Anbiete aber nur die hälfte nimmt, dann sollte man natürlich wechseln.
Bei uns sind solche Ausschreibung immer notwendig, da die Verträge nicht unbegrenzt abgeschlossen werden, sondern immer eine Laufzeit haben mit fixen Preis(steigerungen).

BMIOberbehörde

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 33
Antw:Regelmäßige Ausschreibung von Leistungen notwendig?
« Antwort #2 am: 04.07.2020 15:23 »
Hi,

ja, die vergaberechtlichen Vorgaben der VgV geben vor, dass Rahmenverträge in der Regel für maximal 4 Jahre geschlossen werden. Längere Laufzeiten sind zu begründen. Mehr wie 6 Jahre sind in der Regel schwer bis unmöglich zu begründen, insbesondere weil eine Leistung dem Markt entzogen wird.

Viele Grüße

gyod

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Regelmäßige Ausschreibung von Leistungen notwendig?
« Antwort #3 am: 04.07.2020 16:14 »
Das schließt dich ja nicht aus. Ausschreiben, neue Angebote bekommen und dann auswählen.
Wenn der alte Anbiete nicht utopische Preise verlangt, dann sehe ich da keine Probleme.
Wenn der neue Anbiete aber nur die hälfte nimmt, dann sollte man natürlich wechseln.
Bei uns sind solche Ausschreibung immer notwendig, da die Verträge nicht unbegrenzt abgeschlossen werden, sondern immer eine Laufzeit haben mit fixen Preis(steigerungen).

Der bisherige Anbieter für IT hat preislich immer das günstigste Angebot abgegeben. Dafür waren die Stundensätze höher, aber die kommen soweiso nur bei Bedarf zum Einsatz. Der Vertrag hat auch nur eine Mindestlaufzeit und danach eine regelmäßige Kündigungsfrist. Preissteigerungen gäbe es nur, wenn sich die z.B. die Anzahl der PCs deutlich erhöht.

Bei einer Reinigungsfirma sehe ich das problemloser, jedoch habe ich bei einem Zugriff auf sämtliche Daten eher Bauchschmerzen und würde lieber beim Anbieter bleiben als ihn zu wechseln.

Ich hatte gehofft es gibt evtl. Ausnahmen für kleinere Institutionen, die ein eher kleines Auftragsvolumen (Schwellenwerte) bei der Vergabe haben.

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,855
Antw:Regelmäßige Ausschreibung von Leistungen notwendig?
« Antwort #4 am: 04.07.2020 19:30 »
Wenn aufgrund der Vergabe der Auftragsnehmer wechseln würde, unterliegt er trotzdem den Datenschutzbestimmungen. Insofern hätte ich keine Bedenken. Ist der wahre Grund, beider Firma bleiben zu wollen, nicht viel mehr, dass man Sich kennen und schätzen gelernt hat?

gyod

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Regelmäßige Ausschreibung von Leistungen notwendig?
« Antwort #5 am: 04.07.2020 19:50 »
Bedenken zum Datenschutz habe ich überhaupt nicht bei einem evtl Wechsel.

Bei den letzten Ausschreibungen hat jedes Mal unser aktueller Dienstleister den Zuschlag erhalten.
Mit ihm zusammen wurde auch das IT-Netz komplett erneuert und umstrukturiert und natürlich spielt die Tatsache, dass man sich kennt und auch die Leistung zu schätzen gelernt hat eine große Rolle.

Bei einer neuen Ausschreibung kann es ja durchaus sein, dass man einen neuen Dienstleister bekommt und man quasi die Katze im Sack kauft.  Niemand weiß, ob bzw. wie die Zusammenarbeit funktionieren würde. Ich finde das gerade im IT-Bereich schon sehr wichtig.

Deswegen stellte sich mir ja die Frage, ob zwingend neu ausgeschrieben werden muss.

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,855
Antw:Regelmäßige Ausschreibung von Leistungen notwendig?
« Antwort #6 am: 05.07.2020 07:10 »
Hallo,

zum Thema Vergaberecht gibt es viele Schulungsangebote. Schlupflöcher gibt es eigentlich nicht. Der Schwellenwert wo man keine Vergabe machen muss, sondern einfach so kaufen kann, ist äußerst gering.

BMIOberbehörde

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 33
Antw:Regelmäßige Ausschreibung von Leistungen notwendig?
« Antwort #7 am: 05.07.2020 09:33 »
Da ich es bereits oben beantwortet habe...ja es muss neu ausgeschrieben werden!

D-x

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 199
Antw:Regelmäßige Ausschreibung von Leistungen notwendig?
« Antwort #8 am: 06.07.2020 07:29 »
Der bisherige Anbieter für IT hat preislich immer das günstigste Angebot abgegeben. Dafür waren die Stundensätze höher, aber die kommen soweiso nur bei Bedarf zum Einsatz.

Wie meine Vorredner bereits ausführten, ist eine dauerhafte Beauftragung in der Tat nicht zulässig. Bei Vorliegen entsprechender Gründe kann man Verträge aber durchaus auch (deutlich) länger schließen als 48 Monate, was ansonsten eine nicht unübliche Laufzeit ist. Diese Gründe können etwa vorliegen, wenn es um eine Leistung geht, deren Umstellungsphase unverhältnismäßig lang im Verhältnis zur Vertragslaufzeit wäre, etwa eine Software bei der hunderte Mitarbeiter geschult werden müssen. Beim "IT-Support" dürfte das aber eher schwer zu begründen sein, sofern der bisherige Anbieter nicht ein Ökosystem angelegt hat, in dem nur er selbst sich zurecht findet. Wobei das dann schon für sich ein Grund wäre, die Zusammenarbeit zu beenden.

Da Du schreibst, dass er zwar höhere Stundensätze hat, aber doch der günstigste ist: Das ist doch ideal. Dann muss man ja nichtmal einen Wettbewerb konstruieren, bei dem auch eine wie auch immer festzustellende Leistung gewertet wird, sondern kann einen einfachen Preiswettbewerb machen. Hier wird man dann ein Preisblatt mit entsprechenden Wertungsmengen erstellen. Die anderen Anbieter geben einen höheren Grundpreis und niedrigere Stundensätze an, der bestehende Anbieter einen niedrigen Grundpreis und höhere Stundensätze (etwa wie beim privaten Stromlieferantenvergleich). Wegen des geringen Faktors "Anzahl Stunden" bleibt die Summe gering und er erhält den Zuschlag.
Einzig unnötig mag erscheinen, dass man eben Aufwand in das Vergabeverfahren steckt, aber das ist nun mal so vorgeschrieben und unumgänglich.

gyod

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Regelmäßige Ausschreibung von Leistungen notwendig?
« Antwort #9 am: 06.07.2020 11:24 »
Dann muss ich damit wohl leben. Vielen Dank für die informativen Antworten.