Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Regelmäßige Ausschreibung von Leistungen notwendig?
gyod:
Hallo
ich arbeite in einer dem öffentlichen Dienst angeschlossenen Institution.
Bei uns werden Reinigungsarbeiten sowie Soft- und Hardwaresupport in der IT über externe Dienstleister abgewickelt.
In alten Unterlagen habe ich gesehen, dass diese Leistungen regelmäßig alle 5-6 Jahre neu ausgeschrieben wurden. Besonders in der IT sehe ich das natürlich kritisch hinsichtlich der betrieblichen Daten. (Wieso einen neuen Dienstleister beauftragen wenn man mit dem alten zufrieden ist?!)
Nun stellt sich mir die Frage, ob das tatsächlich nötig ist. Gibt eine solche Verpflichtung im öffentlichen Dienst? Im Internet finde ich hierzu keine Antwort und im Büro konnte man mir auch nicht weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten.
WasDennNun:
--- Zitat von: gyod am 04.07.2020 10:53 ---In alten Unterlagen habe ich gesehen, dass diese Leistungen regelmäßig alle 5-6 Jahre neu ausgeschrieben wurden. Besonders in der IT sehe ich das natürlich kritisch hinsichtlich der betrieblichen Daten. (Wieso einen neuen Dienstleister beauftragen wenn man mit dem alten zufrieden ist?!)
--- End quote ---
Das schließt dich ja nicht aus. Ausschreiben, neue Angebote bekommen und dann auswählen.
Wenn der alte Anbiete nicht utopische Preise verlangt, dann sehe ich da keine Probleme.
Wenn der neue Anbiete aber nur die hälfte nimmt, dann sollte man natürlich wechseln.
Bei uns sind solche Ausschreibung immer notwendig, da die Verträge nicht unbegrenzt abgeschlossen werden, sondern immer eine Laufzeit haben mit fixen Preis(steigerungen).
BMIOberbehörde:
Hi,
ja, die vergaberechtlichen Vorgaben der VgV geben vor, dass Rahmenverträge in der Regel für maximal 4 Jahre geschlossen werden. Längere Laufzeiten sind zu begründen. Mehr wie 6 Jahre sind in der Regel schwer bis unmöglich zu begründen, insbesondere weil eine Leistung dem Markt entzogen wird.
Viele Grüße
gyod:
--- Zitat von: WasDennNun am 04.07.2020 12:35 ---Das schließt dich ja nicht aus. Ausschreiben, neue Angebote bekommen und dann auswählen.
Wenn der alte Anbiete nicht utopische Preise verlangt, dann sehe ich da keine Probleme.
Wenn der neue Anbiete aber nur die hälfte nimmt, dann sollte man natürlich wechseln.
Bei uns sind solche Ausschreibung immer notwendig, da die Verträge nicht unbegrenzt abgeschlossen werden, sondern immer eine Laufzeit haben mit fixen Preis(steigerungen).
--- End quote ---
Der bisherige Anbieter für IT hat preislich immer das günstigste Angebot abgegeben. Dafür waren die Stundensätze höher, aber die kommen soweiso nur bei Bedarf zum Einsatz. Der Vertrag hat auch nur eine Mindestlaufzeit und danach eine regelmäßige Kündigungsfrist. Preissteigerungen gäbe es nur, wenn sich die z.B. die Anzahl der PCs deutlich erhöht.
Bei einer Reinigungsfirma sehe ich das problemloser, jedoch habe ich bei einem Zugriff auf sämtliche Daten eher Bauchschmerzen und würde lieber beim Anbieter bleiben als ihn zu wechseln.
Ich hatte gehofft es gibt evtl. Ausnahmen für kleinere Institutionen, die ein eher kleines Auftragsvolumen (Schwellenwerte) bei der Vergabe haben.
clarion:
Wenn aufgrund der Vergabe der Auftragsnehmer wechseln würde, unterliegt er trotzdem den Datenschutzbestimmungen. Insofern hätte ich keine Bedenken. Ist der wahre Grund, beider Firma bleiben zu wollen, nicht viel mehr, dass man Sich kennen und schätzen gelernt hat?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version