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Berechnung Jahressonderzahlung TV-V

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Teutates:
Guten Tag,

ich hätte eine Frage zur Ermittlung der Höhe der Jahressonderzahlung.
Zählt dazu auch das Entgelt für die Teilnahme an der Rufbereitschaft?
Wenn ich also einmal in Monat Rufbereitschaft mache und dafür 18 Stunden ausbezahlt bekomme, zählt dieses Geld auch bei der Ermittlung der Jahressonderzahlung?

Vielen Dank für die Infos

Gruß
Teutates

Spid:
Sofern die Pauschale im Bemessungszeitraum (standardmäßig Oktober) gezahlt wurde, ja, sonst nicht.

Teutates:
Vielen Dank für die Info.
Und wie berechnet sich das wenn das unregelmäßig in Jahr war?
Wo finde ich diese Regelung in Schriftform?

Spid:
Wie ausgeführt, kommt es einzig und allein auf die Zahlung im Bemessungszeitraum an. Die Regelung findet sich - wenig überraschend - im TV-V, genau in §16.

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