Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst > Kirche und Wohlfahrt

Verbeamtung / beamtenrechtsähnliche Verträge in der katholischen Kirche

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Casiopeia1981:
Hallo zusammen,

ich wollte mal bewusst hier was zu dem Thema reinschreiben, auch wenn es ein Beamtenthema ist, aber ich glaube, hier laufen mehr kirchliche Mitarbeiter herum als in den beiden Beamtenforen.

Also bitte nicht verschieben.

Meine Frage:
Welche Bistümer machen von den Instrumenten bei Laien noch Gebrauch?

DiVO:
Definiere den Begriff "Laien" in deiner Frage.

Ansonsten: In der Verwaltung verbeamten meines Wissens nach in Bayern alle Bistümer. Im Bereich der Diakone gilt der Gleiche.

Casiopeia1981:
Nach dem katholischen Kirchenrecht gibt es Kleriker und Laien. Laien sind verkürzt in der Kirche alle diejenigen, die keine Kleriker sind.

„Kraft göttlicher Weisung gibt es in der Kirche unter den Gläubigen geistliche Amtsträger, die im Recht auch Kleriker genannt werden, die übrigen dagegen heißen auch Laien.“

DiVO:
Ok. Dann meine konkretere Antwort auf deine Eingangsfrage:

In Bayern machen alle Bistümer von diesem Instrument der Mitarbeiterbindung Gebrauch. Da die katholische Kirche im Gegensatz zur evangelischen Kirche eher einheitlich aufgebaut ist gehe ich davon aus, dass dies auch in Bistümern außerhalb von Bayern der Fall ist.

Wieso fragst du?

Casiopeia1981:
Na ja, in Bayern wird verbeamtet, in NRW werden Beamtenverträge gemacht. Die Bistümer Essen, Aachen und Paderborn „verbeamten“ nur äußerst selten, soweit ich weiß.

Ist nur eine Neugiersfrage, ob und inwieweit das noch gemacht wird.


Ich muss aber Nachschieben: Ich meinte außerhalb des Schuldienstes, also in der Verwaltung. Im Schuldienst wird das regelmäßig gemacht.

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