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Verbeamtung / beamtenrechtsähnliche Verträge in der katholischen Kirche

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DiVO:
Meine Antwort bezog sich auf Laien nach deiner Definition:

„Kraft göttlicher Weisung gibt es in der Kirche unter den Gläubigen geistliche Amtsträger, die im Recht auch Kleriker genannt werden, die übrigen dagegen heißen auch Laien.“

Unter den nach dieser Definition benannten Laien befinden sich neben Personen im Schuldienst auch Personen in der Verwaltung und in anderen Bereichen. In all diesen Bereichen sind Verbeamtungen in der katholischen Kirche nach wie vor möglich. Es werden z.T. auch Beamte aus dem "weltlichen" Bereich eingestellt/übernommen und als Kirchenbeamte weiterbeschäftigt.

Ein Wechsel als Beamter von Kirche weg zum Staat ist häufig problematisch, da hier häufig die Verträge zwischen Kirche und Staat, die u.a. den Versorgungsausgleich regeln, ausgelaufen sind und keine Nachfolgeregeln existieren.

Kai:
Ein Freund von mir ist Lehrer beim Bistum Münster.

Er wurde in einen Beamten ähnlichen Status versetzt. Soweit ich weiß, kann das Bistum Münster keine Beamten ernennen, da ihm keine Dienstherrenfähigkeit erteilt worden ist. Stattdessen werden Anstellungsverträge nach beamtenrechtlichen Vorschriften geschlossen. Es fehlt also der Verwaltungsakt der Ernennung. Es wird auch kein Amt verliehen. Dies ist vergleichbar mit den Dienstordnungangestellten nach dem Sozialgesetzbuch sieben bei den Berufsgenossenschaften.

Richtig interessant wird es also bei einem Arbeitgeberwechsel. Sonst ist es ziemlich Wurst, wenn man bei demselben Bistum angestellt bleibt.

Den Erzählungen meines Freundes nach, werden solche Anstellungen nur noch im Ausnahmefall bei Lehrern oder leitenden Anstellten durchgeführt. Der „normale“ kleine Bachelor of Law im Büro wird wohl nicht mehr in einen solchen Status versetzt – mal ganz ab von den Pfaffen. Wie man nun aber auch bei den Bistümern den Begriff Laien auslegt….. Tja, da hilft wohl nur Fragen.

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