Autor Thema: Verbeamtung / beamtenrechtsähnliche Verträge in der katholischen Kirche  (Read 4196 times)

Casiopeia1981

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Hallo zusammen,

ich wollte mal bewusst hier was zu dem Thema reinschreiben, auch wenn es ein Beamtenthema ist, aber ich glaube, hier laufen mehr kirchliche Mitarbeiter herum als in den beiden Beamtenforen.

Also bitte nicht verschieben.

Meine Frage:
Welche Bistümer machen von den Instrumenten bei Laien noch Gebrauch?

DiVO

  • Gast
Definiere den Begriff "Laien" in deiner Frage.

Ansonsten: In der Verwaltung verbeamten meines Wissens nach in Bayern alle Bistümer. Im Bereich der Diakone gilt der Gleiche.

Casiopeia1981

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Nach dem katholischen Kirchenrecht gibt es Kleriker und Laien. Laien sind verkürzt in der Kirche alle diejenigen, die keine Kleriker sind.

„Kraft göttlicher Weisung gibt es in der Kirche unter den Gläubigen geistliche Amtsträger, die im Recht auch Kleriker genannt werden, die übrigen dagegen heißen auch Laien.“

DiVO

  • Gast
Ok. Dann meine konkretere Antwort auf deine Eingangsfrage:

In Bayern machen alle Bistümer von diesem Instrument der Mitarbeiterbindung Gebrauch. Da die katholische Kirche im Gegensatz zur evangelischen Kirche eher einheitlich aufgebaut ist gehe ich davon aus, dass dies auch in Bistümern außerhalb von Bayern der Fall ist.

Wieso fragst du?

Casiopeia1981

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Na ja, in Bayern wird verbeamtet, in NRW werden Beamtenverträge gemacht. Die Bistümer Essen, Aachen und Paderborn „verbeamten“ nur äußerst selten, soweit ich weiß.

Ist nur eine Neugiersfrage, ob und inwieweit das noch gemacht wird.


Ich muss aber Nachschieben: Ich meinte außerhalb des Schuldienstes, also in der Verwaltung. Im Schuldienst wird das regelmäßig gemacht.

DiVO

  • Gast
Meine Antwort bezog sich auf Laien nach deiner Definition:

„Kraft göttlicher Weisung gibt es in der Kirche unter den Gläubigen geistliche Amtsträger, die im Recht auch Kleriker genannt werden, die übrigen dagegen heißen auch Laien.“

Unter den nach dieser Definition benannten Laien befinden sich neben Personen im Schuldienst auch Personen in der Verwaltung und in anderen Bereichen. In all diesen Bereichen sind Verbeamtungen in der katholischen Kirche nach wie vor möglich. Es werden z.T. auch Beamte aus dem "weltlichen" Bereich eingestellt/übernommen und als Kirchenbeamte weiterbeschäftigt.

Ein Wechsel als Beamter von Kirche weg zum Staat ist häufig problematisch, da hier häufig die Verträge zwischen Kirche und Staat, die u.a. den Versorgungsausgleich regeln, ausgelaufen sind und keine Nachfolgeregeln existieren.

Kai

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Ein Freund von mir ist Lehrer beim Bistum Münster.

Er wurde in einen Beamten ähnlichen Status versetzt. Soweit ich weiß, kann das Bistum Münster keine Beamten ernennen, da ihm keine Dienstherrenfähigkeit erteilt worden ist. Stattdessen werden Anstellungsverträge nach beamtenrechtlichen Vorschriften geschlossen. Es fehlt also der Verwaltungsakt der Ernennung. Es wird auch kein Amt verliehen. Dies ist vergleichbar mit den Dienstordnungangestellten nach dem Sozialgesetzbuch sieben bei den Berufsgenossenschaften.

Richtig interessant wird es also bei einem Arbeitgeberwechsel. Sonst ist es ziemlich Wurst, wenn man bei demselben Bistum angestellt bleibt.

Den Erzählungen meines Freundes nach, werden solche Anstellungen nur noch im Ausnahmefall bei Lehrern oder leitenden Anstellten durchgeführt. Der „normale“ kleine Bachelor of Law im Büro wird wohl nicht mehr in einen solchen Status versetzt – mal ganz ab von den Pfaffen. Wie man nun aber auch bei den Bistümern den Begriff Laien auslegt….. Tja, da hilft wohl nur Fragen.