Autor Thema: Änderung Tätigkeitsmerkmale - Herabstufung?  (Read 3341 times)

Waldmaus

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Hallo zusammen,

kann mir jemand weiterhelfen?

Ich bin in einer kleinen Kommune als Sachbearbeiterin tätig. Meine Vorgesetzte Teamleiterin geht bald in Rente, ich soll ihre Nachfolgerin, vorher zur Einarbeitung aber noch stellvertretende Teamleiterin, werden.

Kann die Kollegin, die aktuell die stellvertretende Position des Teamleiters ausführt, von Ihrer Entgeltgruppe (ich glaube EG8) aufgrund der dann weniger verantwortungsvollen Tätigkeit, herabgestuft werden?

Danke schon mal

Spid

  • Gast
Antw:Änderung Tätigkeitsmerkmale - Herabstufung?
« Antwort #1 am: 06.07.2020 12:37 »
Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung und bedarf der mindestens impliziten Zustimmung des AN.

Waldmaus

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:Änderung Tätigkeitsmerkmale - Herabstufung?
« Antwort #2 am: 06.07.2020 12:43 »
OK, das ist nachvollziehbar.

Wenn ich dann Teamleiter werde, darf ich (wenn der Vorgesetzte mal wechselt) auch nicht ohne meine Zustimmung zurückversetzt werden? Was macht man in Fällen wo das Personal nicht mehr willig ist miteinander konstruktiv zu arbeiten (zwischenmenschliche Probleme)?

Schokobon

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 747
Antw:Änderung Tätigkeitsmerkmale - Herabstufung?
« Antwort #3 am: 06.07.2020 12:43 »
Handelt es sich um eine reine Abwesenheitsvertretung oder sind mit der Stellvertretung tatsächlich Arbeitsvorgänge auszuüben, die einen Einfluss auf die Eingruppierung hätten?

Spid

  • Gast
Antw:Änderung Tätigkeitsmerkmale - Herabstufung?
« Antwort #4 am: 06.07.2020 12:45 »
OK, das ist nachvollziehbar.

Wenn ich dann Teamleiter werde, darf ich (wenn der Vorgesetzte mal wechselt) auch nicht ohne meine Zustimmung zurückversetzt werden? Was macht man in Fällen wo das Personal nicht mehr willig ist miteinander konstruktiv zu arbeiten (zwischenmenschliche Probleme)?

Du kannst durchaus versetzt werden, aber eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung kann nur mit Deinem Einverständnis vorgenommen werden.

Spid

  • Gast
Antw:Änderung Tätigkeitsmerkmale - Herabstufung?
« Antwort #5 am: 06.07.2020 12:46 »
Handelt es sich um eine reine Abwesenheitsvertretung oder sind mit der Stellvertretung tatsächlich Arbeitsvorgänge auszuüben, die einen Einfluss auf die Eingruppierung hätten?

Auch eine Abwesenheitsvertretung kann einen Einfluß auf die Eingruppierung haben.

Waldmaus

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:Änderung Tätigkeitsmerkmale - Herabstufung?
« Antwort #6 am: 06.07.2020 12:48 »
Also aufgrund der "Abwesenheitsvertretung" ist die Kollegin höher gestuft worden. Das wird mir demnächst auch passieren, aber ich befürchte halt nur, dass meine Kollegin dann einfach runtergestuft wird da sie die Abwesenheitsvertretung nicht mehr ausführt.

Spid

  • Gast
Antw:Änderung Tätigkeitsmerkmale - Herabstufung?
« Antwort #7 am: 06.07.2020 12:51 »
Ob sie sie ausführt, ist für die Eingruppierung unbeachtlich.

Waldmaus

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:Änderung Tätigkeitsmerkmale - Herabstufung?
« Antwort #8 am: 06.07.2020 12:58 »
Verstehe ich das richtig?

Dann bleibt sie ohne Änderung des Arbeitsvertrags in der gleichen Stufe, in die ich dann eingruppiert werde (EG8) , nur mit weniger Verantwortung?

Schokobon

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 747
Antw:Änderung Tätigkeitsmerkmale - Herabstufung?
« Antwort #9 am: 06.07.2020 13:01 »
Handelt es sich um eine reine Abwesenheitsvertretung oder sind mit der Stellvertretung tatsächlich Arbeitsvorgänge auszuüben, die einen Einfluss auf die Eingruppierung hätten?

Auch eine Abwesenheitsvertretung kann einen Einfluß auf die Eingruppierung haben.

Unter Abwesenheitsvertretung verstehe ich die reine Vertretung im Krankheits-/Urlaubsfall (insg. 6 - 10 Wochen im Jahr) sowie bei einigen wenigen Terminen, auf die die TL eingeladen ist (vielleicht 5 Termine im Jahr) und deshalb nicht in der Dienststelle aber unbedingt zu vertreten ist.

Wie muss die Stellvertretung ausgestaltet sein, damit sich eine Relevanz für die Eingruppierung ergibt?

Spid

  • Gast
Antw:Änderung Tätigkeitsmerkmale - Herabstufung?
« Antwort #10 am: 06.07.2020 13:04 »
Wenn jemand einen anderen 6 Wochen im Jahr zu vertreten hat, ergibt sich ein Anteil von 13% an der Arbeitszeit, so er diese Aufgabe in der entsprechenden Zeit ausschließlich auszuführen hat - ansonsten ggfs. weniger. Da je nach Zusammensetzung der auszuübenden Tätigkeit leicht auch 1% eingruppierungsrelevant sein kann, erschließt sich mir die Frage nicht.

Schokobon

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 747
Antw:Änderung Tätigkeitsmerkmale - Herabstufung?
« Antwort #11 am: 06.07.2020 13:44 »
Kann es dann eingruppierungsrelevant sein wenn:

Ohne Stv.:
49% Auszuüb. Tät. der EG 9a
51% Auszuüb. Tät. der EG 8
= EG 8

Dann Änderung um die besagten 1% zugunsten EG 9a

Mit Stv.:
50% Auszuüb. Tät. der EG 9a
50% Auszuüb. Tät. der EG 8
= EG 9a

Ist das so gemeint?


Spid

  • Gast
Antw:Änderung Tätigkeitsmerkmale - Herabstufung?
« Antwort #12 am: 06.07.2020 13:53 »
Ja.

Waldmaus

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:Änderung Tätigkeitsmerkmale - Herabstufung?
« Antwort #13 am: 06.07.2020 15:06 »
Danke für die schnellen Antworten  :)