Guten Morgen,
ich würde mich freuen, wenn mir jemand behilflich sein könnte. Folgender Fall ist in unserer Verwaltung aufgetreten:
Am 01.05.2017 - Übertragung höherwertige Tätigkeit; Zahlung der Zulage von 9a zu EG 11. Befristung laut Umsetzungsverfügung bis zum 17.06.2020.
- wenn es zum 01.11.2018 einen Stufenaufstieg von 4 zu 5 gegeben hätte (also wenn diejenige weiterhin in 9a gewesen wäre, hätte es diesen Stufenaufstieg gegeben), beträgt dann die Zulage ab 01.11.2018 die Differenz von EG 9a Stufe 5 zu EG 11 Stufe 5?
- wenn am 17.06.2020, also am Ende der vorübergehenden Übertragung, die höherwertige Tätigkeit dauerhaft übertragen wurde, erfolgt dann rückwirkend ab 01.05.2017 die Höhergruppierung zu EG 11 Stufe 4 mit Neubeginn der Stufenlaufzeit? Wenn das der Fall ist - muss die Beschäftigte die "zuviel" erhaltene Auszahlung (erhalten: Zulage nach EG 11 Stufe 5 ab 01.11.2018, "Anspruch" über den 01.11.2018 hinaus EG 11 Stufe 4) zurück bezahlen?
- wenn am 17.06.2020 keine dauerhafte Übertragung der Tätigkeit erfolgte und die höherwertige Tätigkeit auch nicht darüber hinaus vorübergehend übertragen wurde und die Arbeitnehmerin weiter die Tätigkeiten ausübt, weil der direkte Vorgesetzte ihr mündlich mitgeteilt hat, dass sie das solle und die Personalabteilung "später" auf jeden Fall die Höhergruppierung fertig macht und das tatsächlich am 07.07.2020 geschieht - erfolgt dann trotzdem die Höhergruppierung rückwirkend zum 01.05.2017 in EG 11 Stufe 4, dem Zeitpunkt der vorübergehenden Übertragung der Tätigkeit, oder wegen der "Lücke" stufengleich in EG 11 Stufe 5 zum frühestens 07.07.2020? Wie wäre die Angelegenheit (Zeitpunkt der Höhergruppierung) zu behandeln, wenn die Beschäftigte am Tag nach Ende der vorübergehenden Übertragung der höherwertigen Tätigkeit (also am 18.06.2020) schriftlich anfragt, welche Tätigkeiten sie ab dem Tag übernehmen soll, also nicht einfach weiter in dem Tätigkeitsgebiet weiter arbeitet?
Oh, jetzt ist es länger geworden, als ich es vor hatte. Ich hoffe es ist verständlich.
Danke im Voraus!
Beate