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Zulage § 14 TVÖD mehrere Fragen

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WasDennNun:
hihi
zu 3.)
Klassisches Eigentor der Personalabteilung und schön für den MA.

beate:
eine rückwirkende Übertragung zum 17.06.2020 ist (hoffentlich) nicht möglich?

Spid:
Wie sollte das gehen? Die Hauptleistungspflicht des AN kann nur für die Zukunft festgelegt werden - und eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung bedarf ohnehin Deiner Zustimmung.

beate:
Danke für die schnelle und kompetente Hilfe!

Schokobon:
Dann bemisst sich das zustehende Entgelt für den Zeitraum 17.06.2020 bis zur erneuten wirksamen Übertragung der EG 11 Tätigkeiten nach EG 9a S 5; was ja einen erheblichen Entgeltverlust für die Zeit bedeutet?

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