Autor Thema: Aufgaben Bezügerechnerin? Was sollte man können und wissen?  (Read 3083 times)

July

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Hallo,

ich hatte mich auf eine Stelle als Bezügerechnerin beworben und jetzt relativ überraschend, da ich keine Erfahrung in Gehaltsberechnung habe, eine Einladung zu einem Bewerbungsgespräch erhalten.

In der Anzeige stand:

Anforderungen:

- Bewerber müssen über eine geeignete Ausbildung, wie z. B. Verwaltungsfachangestellter, Sozuialversicherungsangestellter, oder über vergleichbare Qualifikationen verfügen
- Gute EDV-Kenntnisse
- ständige Bereitschaft zur Fortbildung
- Hohes Maß an Zuverlässigkeit
- freundliches Auftreten
- termingerechtes Arbeiten
- Berufserfahrung in der Gehaltsbuchhaltung

Aufgaben:

- Zahlbarmachung besonderer Entgeltbestände für Einmalzahlungen und Rufbereitschaften
- selbstständige Bearbeitung der Entgeltabrechnungen für alle Beschäftigten und Aushilfskräfte des städtischen Krankenhauses
- Zusammenarbeit und Datenübermittlung mit Sozialversicherungsträgern, den kommunalen Versicherungsträgern und dem ekom21-Rechenzentrum
- Personalaktenführung

Auf was (welche fachlichen Fragen, Gesetze ...) sollte ich mich auf jeden Fall vorbereiten und mich wo und wie einlesen?

Dankeschön.

LG


DiVO

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Lies dir auf jeden Fall mal den in dieser Einrichtung geltenden Tarifvertrag mal durch und schau welche Art der Zulagen und Zuschläge es dort gibt. Ferner mal anschauen welche Lohnnebenkosten vom Gehalt abgeführt werden und evtl. die groben Prozentwerte im Kopf behalten.

D-x

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Ich weiß nicht, wie strikt sowas in den Behörden heute getrennt ist, aus meiner Erfahrung in der Privatwirtschaft jedenfalls kenne ich kaum reine "Bezügerechner", sondern eher Personalsachbearbeiter, die eben hin und wieder auch Bezüge errechnen. Aber selbst wenn man mal alles von der Abrechnung unabhängige wie Vertragskram, Personalentwicklung etc. ausklammert ist aus meiner Sicht die Bezügerechnung noch fast der einfachste Teil. Die Steuer kann man händisch kaum ausrechnen aber im Zweifelsfall (wenn keine allzu großen Besonderheiten vorliegen) mit dem BMF-Rechner nachrechnen. Die SV-Beiträge sind ob der starren Prozentsätze eher einfach, da sind fast nur noch die Beitragsbemessungsgrenzen und ggf. SV-Luft aus Vormonaten zu beachten.
Was aus meiner Sicht dann aber wirklich komplex und fordernd wird, sind die Meldungen an die Sozialversicherung gemäß DEÜV. Zumindest dann, wenn eben Nicht-Standardfälle auftreten, sondern Unterbrechungen wie (unbezahlter) Urlaub, Krankheiten, Mutterschutz/Beschäftigungsverbot/Elternzeit und dergleichen mehr auftreten. Da blicken dann viele Personalabteilungen kaum noch durch und vertrauen darauf, dass das Programm es schon richtig macht. Das tut es ja in aller Regel auch, Kontrolle ist dennoch hier und da erforderlich.
Und so wie sich das liest, fällt das ja durchaus mit in den Aufgabenbereich.

Kurzum: Der potentielle Arbeitgeber müsste wissen worauf er sich einlässt, wenn er jemand ohne Erfahrungen in diesem Bereich zu einem Vorstellungsgespräch einlädt. Eine entsprechende Einarbeitung und Schulungen werden kaum umgänglich sein. Wenn sich das in den letzten Jahren nicht geändert hat, gibt es aber auch einfach kein großes Angebot an Bewerbern mit den gewünschten Erfahrungen.

Organisator

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Ich weiß nicht, wie strikt sowas in den Behörden heute getrennt ist, aus meiner Erfahrung in der Privatwirtschaft jedenfalls kenne ich kaum reine "Bezügerechner", sondern eher Personalsachbearbeiter, die eben hin und wieder auch Bezüge errechnen.

Da unterscheidet sich die Privatwirtschaft vom öD. Zumal für den "Bezügerechner" auch eine eigene Entgeltgruppe im speziellen Teil des TVöD vorgesehen ist. Die Personalsachbearbeitung ist da in der Regel höher eingruppiert.

Ein Blick in den Tarifvertrag, die dazugehörige EntgO und eine Google-Recherche sind auf jeden Fall hilfreich.

D-x

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Das war mir so auch schon über den Weg gelaufen, also der Begriff. Die von mir beschriebenen, für mein Empfinden komplexen, Tätigkeitsbereiche fallen dann ja aber wahrscheinlich auch dort mit rein, da es keinen Sozialversicherungsmeldebearbeiter gibt. Zudem ist es ja in der Ausschreibung auch genannt.

Die sonstige Personalsachbearbeitung wird aber sicherlich getrennt sein, das vermute ich auch.

Organisator

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Da es z.B. beim Bundesverwaltungsamt einen eigenen Bereich "Bezüge-/Besoldungsberechnung" gibt könnte man ja einen Blick in das Aufgabenportfolio werfen und daraus Schlüsse auf die Tätigkeit ziehen.

heretic

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die (groben) Abläufe, wie eine Gehaltsabrechnung funktioniert solltest du kennen...

Genauer wirst du es dann bei der Arbeit erfahren, wenn dich Kollegen (sofern vorhanden) einarbeiten und du dir erfolgte Abrechnungen anschauen und nachvollziehen kannst. Die Berechnung selbst übernimmt eine Software, ebenso die Konversation im Rahmen der Abrechnungen mit Finanzamt und SV-Träger (werden ja ausschließlich nur noch maschinelle Meldungen akzeptiert).

Wenn es einen Tarifvertrag gibt, der Anwendung findet, dann ist diesem eigentlich alles zu entnehmen in Bezug auf die Rufbereitschaft, Einmalzahlungen und der Abrechnung generell.