Autor Thema: Eingruppierung TVL  (Read 7751 times)

Lars73

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Antw:Eingruppierung TVL
« Antwort #15 am: 09.07.2020 07:54 »
Was sollen denn die Tätigkeiten genau sein?

Geok

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Antw:Eingruppierung TVL
« Antwort #16 am: 09.07.2020 08:23 »
Das weiß ich noch nicht genau. Mein erster Arbeitstag ist erst am 03.08.

Lars73

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Antw:Eingruppierung TVL
« Antwort #17 am: 09.07.2020 08:27 »
Was stand dann in der Ausschreibung?

Geok

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Antw:Eingruppierung TVL
« Antwort #18 am: 09.07.2020 09:02 »
Was sind Ihre zukünftigen Aufgaben?

Entscheidung über die Zulassung von Betriebsplänen nach Bergrecht im Festgesteinstagebergbau mit Sprengbetrieb nach §§ 52 ff. Bundesberggesetz (BBergG),
Wahrnehmung der Bergaufsicht (sachbezogene Betriebsaufsicht) und ggf. Anordnung von Maßnahmen (§§ 69 - 74 BBergG),
Untersuchung von Unfällen, Betriebsereignissen und strafbaren Handlungen (Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft),
Entscheidungen über die Erteilung von Genehmigungen in anderen, in die Zuständigkeit der Bergbehörde fallenden Rechtsgebieten (u. a. Naturschutzrecht, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Gerätesicherheit)
Umsetzung des Sprengrechts im Übertagebergbau, u.a. Prüfung und Zulassung von Sonderbetriebsplänen für das Sprengwesen, Prüfung von Gutachten und Stellungnahmen, Ausstellung von Sprengerlaubnissen und Befähigungsscheinen

Lars73

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Antw:Eingruppierung TVL
« Antwort #19 am: 09.07.2020 10:53 »
Da halte ich eine Eingruppierung nach Teil II, Nr. 22.1 der Entgeltordnung für nicht unplausibel. Im allgemeinen Teil wäre die Tätigkeit aber wohl sowieso nur E11 (ohne die Möglichkeit nach einiger Zeit die E12 zu bekommen).

Spid

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Antw:Eingruppierung TVL
« Antwort #20 am: 09.07.2020 11:24 »
Man müßte halt schauen, ob die vom BAG (z.B. Urteil v. 29.08.1984 - 4 AZR 309/82) recht engen Maßstäbe für technische Beschäftigte erfüllt sind.

Geok

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Antw:Eingruppierung TVL
« Antwort #21 am: 14.09.2020 10:32 »
Mittlerweile habe ich meine neue Stelle angetreten und wurde in EG 11 eingeteilt. Immerhin rechnen Sie mir wahrscheinlich mein eines Jahr Berufserfahrung an sodass ich in die Stufe 2 komme.
Ich übernehme nach meiner Probezeit 1:1 die Aufgaben meiner Vorgängerin die als E12 angestellt war.
Daher habe ich nochmal bei der Personalerin nachgefragt, ob ich ab diesem Zeitpunkt nicht auch die 12 bekommen müsste. Sie hat sich aber wieder auf die "langjährige Berufserfahrung" berufen und mir gesagt, dass ich erst in 3Jahren in die E12 kommen kann.
Das verstehe ich nicht so richtig da ja eigentlich die auszuübende Tätigkeit entscheidend ist oder?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

Lars73

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Antw:Eingruppierung TVL
« Antwort #22 am: 14.09.2020 10:46 »
Es geht um den Abschnitt Teil II, Nr. 22.1 der Entgeltordnung.
Dort steht z.B. in der Fallgruppe 1:
"Technische Beschäftigte mit technischer Ausbildung und langjähriger praktischer Erfahrung "

Es geht also um die langjährige praktische Erfahrung als Voraussetzung für die E12.

Jockel

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Antw:Eingruppierung TVL
« Antwort #23 am: 14.09.2020 13:46 »
Die ein subjektives Tätigkeitsmerkmal darstellt und in der Person vorliegen muss. Also etwas warten, dann jibbet E 12.