Was sind Ihre zukünftigen Aufgaben?
Entscheidung über die Zulassung von Betriebsplänen nach Bergrecht im Festgesteinstagebergbau mit Sprengbetrieb nach §§ 52 ff. Bundesberggesetz (BBergG),
Wahrnehmung der Bergaufsicht (sachbezogene Betriebsaufsicht) und ggf. Anordnung von Maßnahmen (§§ 69 - 74 BBergG),
Untersuchung von Unfällen, Betriebsereignissen und strafbaren Handlungen (Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft),
Entscheidungen über die Erteilung von Genehmigungen in anderen, in die Zuständigkeit der Bergbehörde fallenden Rechtsgebieten (u. a. Naturschutzrecht, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Gerätesicherheit)
Umsetzung des Sprengrechts im Übertagebergbau, u.a. Prüfung und Zulassung von Sonderbetriebsplänen für das Sprengwesen, Prüfung von Gutachten und Stellungnahmen, Ausstellung von Sprengerlaubnissen und Befähigungsscheinen