Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Änderung der Finanzierung der Stelle (Wiss. Mitarbeiter, Hochschule)
Spid:
Dein Arbeitsverhältnis besteht zum AG, nicht zu irgendwelchen Organisationseinheiten oder Vorgesetzten.
WasDennNun:
--- Zitat von: Rincewind am 08.07.2020 10:49 ---Alles klar, vielen Dank.
Ich hatte halt Schreiben vom Dekanat FB B bekommen, in denen darauf hingeweisen wurde dass ich ja nichts für sie mache und explizit erwähnt wurde dass FB B ja 50% meiner Stelle zahlt.
Das klang dann schon etwas wie 'wir werden entsprechende Schritte einleiten, da sie ihre Diestverpflichtungen nicht erfüllen', woraufhin mein Dienstvorgesetzer überlegte das ganze Anzufechten, da man ihm einen Mitarbeiter (bzw eine halbe Mitarbeiterstelle) "wegnehmen" würde.
Ich möchte mich halt nur absichern, damit ich nicht nachher wegen einer Technikalität Nachteile habe.
--- End quote ---
Was steht in deinem AV.
Der AG kann dich einsetzten wie er will, da kann der Prof nicht viel machen.
Dir kann die andere Dienststelle auch nicht ans Bein pinkeln in Form von "sie kommen ihre Dienstverpflichtungen nicht nach", denn du arbeitest ja zu 100% für deinen AG.
Nur halt nicht dort wo einige Angestellte (oder "der FB B") es gerne hätten.
Dein Prof kann nur darauf verweisen, welche Stellen ihm laut Berufungsverhandlung zustehen und den AG auffordern, dass ihm dieses Personal auch zugewiesen wird.
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