Autor Thema: Änderung der Finanzierung der Stelle (Wiss. Mitarbeiter, Hochschule)  (Read 1973 times)

Rincewind

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Hallo,

ich bin wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule.
Bisher war ich davon augegangen, dass meine Stelle zu 100% von einem Fachbereich (FB A) der Hochschule finanziert wurde und der mir vorgesetzte Professor dieses Fachbereiches mein Dienstvorgesetzer ist.
Nun hat sich durch einen Zufall herausgestellt, dass meine Stelle seit ca 30 Monaten von zwei Fachbereichen (FB  A und FB B) zu jeweils 50% finanziert wird.
Mir ist kein Schreiben oder Gespräch bewusst, mit welchem ich auf diese Änderung hingewiesen worden bin und auch mein Dienstvorgesetzter zeigte sich überrascht.

Meine Frage: Kann mir durch diese scheinbar fehlende Information an sowohl mich, als auch meinen Dienstvorgesetzten Schaden oder Probleme entstehen, z.B. wenn mein Dienstvorgestzter die Finanzierung und Zugehörigkeit der Stelle zu beiden Facxhbereichen anficht, da er nicht informiert wurde?
Ist eine solche Änderung überhaupt rechtsgültig ohne dass alle Beteiligten (also die auf der Stelle beschäftige Person und der oder die jeweiligen Dienstvorgesetzte[n]) darüber informiert wurden?

Ich bin etwas ratlos wie ich mich verhalten soll.

Spid

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Stellen sind tariflich unbeachtlich.

Blätzedeckel

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Hallo Rincewind,

wo ist hier denn genau das Problem? Du arbeitest 100% für deinen Prof, dessen Budget aber nur zu 50% belastet wird. Der andere FB finanziert deine Stelle mit, weiß aber ja wohl auch nichts davon?! Warum sollte dein Dienstvorgesetzter dieses Finanzierungsmodell denn anfechten?

Es kommt ja immer mal wieder zu Finanzierungsänderungen (z.B. um entsprechende Drittmittel abzurufen), je nach Uni / Hochschule hat das dann aber auch eine Vertragsänderung zur Folge. Das war ja bei dir wohl nicht der Fall. Es wird sicher buchhalterische/haushälterische Gründe für die Aufteilung deiner Stelle geben.

VG.
Blätzedeckel

WasDennNun

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Woher das GEld kommt ist für dich und deinem Prof vollkommen egal.
Wie dein AG (also das Land vertreten durch die Uni) dich einsetzt, wenn sie als Vorgesetzten bestimmt ... alles Dinge (sofern sich nicht deine Eingruppierung ändert) worauf du und dein Vorgesetzter nur bedingt Einfluss haben.
Soweit der rechtliche Rahmen.

Wenn du jedoch ein befristeten Vertrag hast und als Befristungsgrund wird ein explizites Projekt genannt, dann kann es anders aussehen.
Und wenn du innerhalb eines DFG Projektes angestellt bist, dann auch (früher war man da dann direkt vom Prof eingestellt und er war dein AG und die Uni hat deinen Arbeitsplatz nur verwaltet, wenn ich mich dunkel erinnere).

Also um sich ein urteil bilden zu können, müsstest du mal in deinen AV schauen, was da genau drinsteht.

Rincewind

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Alles klar, vielen Dank.

Ich hatte halt Schreiben vom Dekanat FB B bekommen, in denen darauf hingeweisen wurde dass ich ja nichts für sie mache und explizit erwähnt wurde dass FB B ja 50% meiner Stelle zahlt.
Das klang dann schon etwas wie 'wir werden entsprechende Schritte einleiten, da sie ihre Diestverpflichtungen nicht erfüllen', woraufhin mein Dienstvorgesetzer überlegte das ganze Anzufechten, da man ihm einen Mitarbeiter (bzw eine halbe Mitarbeiterstelle) "wegnehmen" würde.

Ich möchte mich halt nur absichern, damit ich nicht nachher wegen einer Technikalität Nachteile  habe.

Spid

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Dein Arbeitsverhältnis besteht zum AG, nicht zu irgendwelchen Organisationseinheiten oder Vorgesetzten.

WasDennNun

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Alles klar, vielen Dank.

Ich hatte halt Schreiben vom Dekanat FB B bekommen, in denen darauf hingeweisen wurde dass ich ja nichts für sie mache und explizit erwähnt wurde dass FB B ja 50% meiner Stelle zahlt.
Das klang dann schon etwas wie 'wir werden entsprechende Schritte einleiten, da sie ihre Diestverpflichtungen nicht erfüllen', woraufhin mein Dienstvorgesetzer überlegte das ganze Anzufechten, da man ihm einen Mitarbeiter (bzw eine halbe Mitarbeiterstelle) "wegnehmen" würde.

Ich möchte mich halt nur absichern, damit ich nicht nachher wegen einer Technikalität Nachteile  habe.
Was steht in deinem AV.
Der AG kann dich einsetzten wie er will, da kann der Prof nicht viel machen.
Dir kann die andere Dienststelle auch nicht ans Bein pinkeln in Form von "sie kommen ihre Dienstverpflichtungen nicht nach", denn du arbeitest ja zu 100% für deinen AG.
Nur halt nicht dort wo einige Angestellte (oder "der FB B") es gerne hätten.

Dein Prof kann nur darauf verweisen, welche Stellen ihm laut Berufungsverhandlung zustehen und den AG auffordern, dass ihm dieses Personal auch zugewiesen wird.