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Recht auf Verbeamtung

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WasDennNun:

--- Zitat von: ca2510fl am 08.07.2020 11:32 ---Danke schon mal für die Infos.

Wie verhält sich das denn, wenn ein Kollege genau die selbe Arbeit macht, und besser eingruppiert ist.

--- End quote ---
Dann solltest du dir eben diese Tätigkeiten auch übertragen lassen und genauso eingruppiert werden, oder mal in dich gehen und dich fragen, warum du Dinge machst, die dir dein AG überhaupt nicht übertragen hat.

2strong:

--- Zitat von: ca2510fl am 08.07.2020 11:04 ---Nun meine Frage, habe ich Recht darauf, das man meine Vergütung anpasst, oder besteht da sogar auch die Möglichkeit auf eine Verbeamtung? (Gleichberechtigung und Gleichstellung)

--- End quote ---
Du bist also nunmehr im Ministerium beschäftigt? Zu dem dort üblichen Prozedere einer Verbeamtung wird Dir das Personalreferat Auskunft erteilen. Ein Anspruch auf Verbeamtung besteht nicht.
Beim Personalreferat kannst Du Dich auch bzgl. der Vergütung nach E 11 erkundigen.

Lars73:
Bist du dauerhaft ins Ministerium versetzt?
Soweit die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vorliegen dürfte eine Verbeamtung in der Regel möglich sein. Einfach mit Vorgesetzten und Personalreferat klären. Zu den Rahmenbedingungen ggf. Personalrat fragen.

Hinsichtlich E11. Am besten einfach auf eine solche ausgeschriebene Stelle bewerben.

Opa:

--- Zitat von: Lars73 am 08.07.2020 15:12 ---Soweit die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vorliegen dürfte eine Verbeamtung in der Regel möglich sein.

--- End quote ---
Plus ggf. noch die gesundheitlichen Voraussetzungen.

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