Autor Thema: Eingruppierung bei Wechsel von TV-L in TVöD Bund  (Read 3838 times)

citoyen

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Werte Forumsmitglieder,

TVöD und TV-L treiben mich in den Wahnsinn. Ich habe eine etwas kompliziertere Situation , die ich nicht durchblicke und leider haben auch meine Recherchen nicht ergeben, was denn nun genau zutrifft. Vielleicht hat ja jemand von Ihnen/euch eine Idee bzw. kann Licht ins Dunkel bringen?

Es geht konkret um die Stufenzuordnung bei einem Wechsel des Arbeitgebers. Hier der Fall:
Ich bin derzeit bei einem außeruniversitären Forschungsinstitut befristet nach TV-L in Entgeltgruppe 13, Stufe 4 beschäftigt. Nun wechsle ich zum Ende des Jahres zu einem Forschungsinstiut (ebenfalls E13) auf eine unbefristete Stelle. Das Arbeitsverhältnis wird allerdings nach TVöD Bund vergütet. Die künftige Tätigkeit ist mehr oder weniger aufgabengleich wie meine derzeitige. Dies trifft auch für zwei andere Arbeitsverhältnisse zu, die ich in der Vergangenheit hatte. Im Bewerbungsgespräch hat man mir in Aussicht gestellt, mich in Stufe 4 zu übernehmen, da ich ausreichend einschlägige Berufserfahrung und förderliche Zeiten hätte. Nun habe ich aber gelesen, dass förderliche Zeiten nicht länger als 6 Monate (bzw. 12 im Falle von wiss. MA) zurückliegen dürfen. Daher die Frage, ob mich mein neuer Arbeitgeber aufgrund der förderlichen Zeiten überhaupt in Stufe 4 eingruppieren kann, da diese bereits mehrere Jahre zurückliegen.

Um das verständlicher zu machen, hier eine Chronologie der bisherigen Arbeitgeber, bei denen ich als wiss. MA immer nahezu die gleichen Aufgaben bearbeitet habe:
01.11.2011 - 30.06.2016: Universität X (TV-L E13)
01.07.2016 - 30.04.2019: Forschungsinstitut X (derzeitiger Arbeitgeber TV-L E13)
01.05.2019 - 31.07.2019: Forschungsinstitut Y (privatrechtlich organisiert, anderer Tarif)
15.08.2019 - 30.11.2020: Forschungsinstitut X (derzeitiger Arbeitgeber TV-L E13)
ab 1.12.2020: Neuer Arbeitgeber (TVöD Bund E13)

Da ich das nicht durchblicke, würde ich mich über Hinweise sehr freuen.

Ein schönes Wochenende und herzlichen Dank an alle, die sich die Mühe machen, meinen Fall zu betrachten.

Beste Grüße,
citoyen

Spid

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Antw:Eingruppierung bei Wechsel von TV-L in TVöD Bund
« Antwort #1 am: 29.08.2020 13:44 »
Eine solche Beschränkung der förderlichen Zeiten besteht tariflich nicht.

bactho

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Antw:Eingruppierung bei Wechsel von TV-L in TVöD Bund
« Antwort #2 am: 05.09.2020 19:12 »
§ 16 TVöD Bund:
Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung
des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder
teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die
vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.


Ich bin selbst vor einigen Jahren vom Land zum Bund gewechselt. Die haben mir seinerzeit "aus Gründen des Personalbedarfs" die Stufe 3 anerkannt. Es ist mittlerweile Verhandlungssache, welche Stufe gewährt wird...