Hallo,
Danke für die Antworten, sollte sich der Tarifbeschäftigte für uns entscheiden, müssen wir denn einen Änderungsvertrag machen mit E5.
Die Tätigkeit können wir nicht anders zahlen, da diese genau so in der Entgeltordnung beschrieben ist, E6 wäre da leider nicht möglich.
Haushaltrechtlich, klappt auch nicht, da wir sonst alle Tarifbeschäftigten die diese Arbeit machen auch höhergruppieren müssten, dass würde dann doch den Rahmen sprengen.
Gruß
Flo