Autor Thema: Eingruppierung nach Ausbildung (Stelle 9a)  (Read 5898 times)

Beatspr

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Eingruppierung nach Ausbildung (Stelle 9a)
« am: 09.07.2020 08:56 »
Guten Morgen,

ich schließe in ca. 2 Wochen meine Berufsausbildung als Fachinformatiker für Systemintegration ab. Ich erhalte danach einen unbefristeten Vertrag.
Allerdings ist mir beim letzten Gespräch mit der Büroleitung etwas bitter aufgestoßen. Die Planstelle auf die ich "gesetzt" werde ist mit EG 9a bewertet. Die Tätigkeiten aus der Stellenbeschreibung habe ich größtenteils sogar während meiner Ausbildung ausgeführt.

Nun wurde mir gesagt, dass ich vorerst zur Einarbeitung in die EG6 eingruppiert werde. Nach ca. einem Jahr oder auch früher wenn ich "mich weiterhin gut anstelle" (Zitat Büroleitung), werde ich dann in die EG7 höher gruppiert. Ich erhalte sowohl in der EG6 als auch in der EG7 eine Zulage zur EG8 und komme dann laut der Büroleitung netto auf meinem Konto auch bei der EG8 raus.
Allerdings gibt es doch die Tarifautomatik -> Ich werde in die Gruppe eingruppiert, die den Aufgaben entspricht die ich ausführe. Laut Büroleitung erfolgt das aber erst, wenn die Aufgaben "allumfassend" übertragen worden sind.
Zusätzlich hat die Büroleitung gemeint, dass diese Vorgehen in 99% der Behörden so durchgeführt wird.
Für mich würde das heißen, dass überall gegen den Grundsatz der Tarifautomatik verstoßen wird. Wobei ich dieser Aussage der Büroleitung auch wenig Glauben schenke.

Da ich mich in der Materie überhaupt nicht auskenne, würde ich mich über Meinungen und Erfahrungen freuen.

Schokobon

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 751
Antw:Eingruppierung nach Ausbildung (Stelle 9a)
« Antwort #1 am: 09.07.2020 08:59 »
Jetzt mal unabhängig einer rechtlichen Einordnung dieses Sachverhalts würde ich mich schleunigst nach der Ausbildung wegbewerben.

AndreasG

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 250
Antw:Eingruppierung nach Ausbildung (Stelle 9a)
« Antwort #2 am: 09.07.2020 09:00 »
Ich würde sofort den Arbeitsmarkt prüfen und Bewerbungen schreiben.

Exekutor

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 29
Antw:Eingruppierung nach Ausbildung (Stelle 9a)
« Antwort #3 am: 09.07.2020 09:13 »
Diese Verfahrensweise und diese Aussagen sind leider tatsächlich gängige Praxis. Viele schlucken die Kröte eben um nicht gleich negativ aufzufallen, oder weil sie Angst haben sich die evtl. vorhandene Karriereleiter abzusägen.  In den neunzigern und 2000ern hat das auch aus AG-sicht hervorragend geklappt. Der AN war Bittsteller, weil auf jeder freie Stelle nahezu 10, 20 oder 30 Bewerber kamen.

Jetzt sieht der Arbeitsmarkt ganz anders aus. Ich würde es nicht schlucken und eine klare Ansage machen. Du müsstest dir bei einem halbwegs vernünftigem Abschluss die den AG doch aussuchen können.

AndreasG

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 250
Antw:Eingruppierung nach Ausbildung (Stelle 9a)
« Antwort #4 am: 09.07.2020 09:19 »
Jetzt aber mal in den Raum gestellt er bekommt die gleichen Aufgaben übertragen wie seine Kollegen.

Dann könnte er auch zuerst "die Kröte schlucken" und dann nach der Probezeit die korrekte Eingruppierung einklagen können.

Die "Alternative" wäre ja länger als 1 Jahr auf einer 9a Stelle zu sitzen und nach E8 bezahlt zu werden...

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,811
Antw:Eingruppierung nach Ausbildung (Stelle 9a)
« Antwort #5 am: 09.07.2020 09:24 »
Na die Büroleitung wird schlau genug sein, auf dem Papier die geringer bewerteten Tätigkeiten zu übertragen, gleichwohl höherwertige Leistungen zu verlagen.

Alles in allem ein sehr unsauberes und unschönes Verfahren, um die Tarifautomatik zu umgehen und eine Art Bewährungsbeförderung zu basteln.

Insoweit schließe ich mich dem letzten Absatz von Exekutor an.

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung nach Ausbildung (Stelle 9a)
« Antwort #6 am: 09.07.2020 09:30 »
Verlangt werden können nur die übertragenen Tätigkeiten. Das ließe sich auch im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes durchsetzen.

Beatspr

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Eingruppierung nach Ausbildung (Stelle 9a)
« Antwort #7 am: 09.07.2020 09:34 »
Diese Verfahrensweise und diese Aussagen sind leider tatsächlich gängige Praxis. Viele schlucken die Kröte eben um nicht gleich negativ aufzufallen, oder weil sie Angst haben sich die evtl. vorhandene Karriereleiter abzusägen.  In den neunzigern und 2000ern hat das auch aus AG-sicht hervorragend geklappt. Der AN war Bittsteller, weil auf jeder freie Stelle nahezu 10, 20 oder 30 Bewerber kamen.

Jetzt sieht der Arbeitsmarkt ganz anders aus. Ich würde es nicht schlucken und eine klare Ansage machen. Du müsstest dir bei einem halbwegs vernünftigem Abschluss die den AG doch aussuchen können.

Genau das ist auch meine Angst. Da ich in der Berufsschule eine Note von 1,1 hatte, sollte es kein Problem sein einen anderen AG zu finden. Allerdings komme ich mit den Kollegen super zurecht und mir gefällt es hier.

Vielen Dank für all die schnellen Antworten und Meinungen. Scheint ja wohl nicht so ganz koscher zu sein.

monoplay

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 10
Antw:Eingruppierung nach Ausbildung (Stelle 9a)
« Antwort #8 am: 09.07.2020 09:36 »
Zum Ende Deiner Ausbildung erhälst du i.d.R. ohne Aufforderung ein Arbeitszeugnis. Ich würde an Deiner Stelle - um das richtige Signal zu setzen - bereits jetzt eins anfordern.
Wir suchen bspw. im IT-Bereich 3 Mitarbeiter für "Junior"tätigkeiten.  Bis vor 5 Jahren haben wir tlw. 150 Bewerbungen erhalten, auf die aktuell ausgeschrieben Stellen haben wir in Summe 3 Bewerbungen bekommen. Davon müssen wir einen einladen und den Rest kann man vergessen.
Viel Erfolg!

Raver

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 13
Antw:Eingruppierung nach Ausbildung (Stelle 9a)
« Antwort #9 am: 09.07.2020 10:10 »

Genau das ist auch meine Angst. Da ich in der Berufsschule eine Note von 1,1 hatte, sollte es kein Problem sein einen anderen AG zu finden. Allerdings komme ich mit den Kollegen super zurecht und mir gefällt es hier.

Vielen Dank für all die schnellen Antworten und Meinungen. Scheint ja wohl nicht so ganz koscher zu sein.

Wenn dir der Job Spaß macht und die Leute gut sind würde ich die Verhandlungsbasis wählen und da ein wenig Druck machen. Aber auch eine EG8 ist für einen FISI kein schlechtes Entgelt als Berufsanfänger, inkl. dem sicheren Job für die nächsten paar Jahre bis sich das erhohlt hat. Ich bin sicher die Pleitewelle wird noch kommen, auch im Mittelstand.
Tatsächlich sollte die Liste der übertragenen Aufgaben aber entsprechend "scharf" sein und dann kann man auch mal Nein sagen wenn es eben nicht mehr zur Entgeltstufe passt.
Und bitte nicht das Gehalt mit einem vergleichen der schon länger dabei ist. Btw - das Berufsschulzeugnis interessiert mich bei Einstellungen z.B. in der Regel gar nicht (hab selber gelernt), mich interessiert die Vita dazu sowie die Abschlussnoten.

Feidl

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 425
Antw:Eingruppierung nach Ausbildung (Stelle 9a)
« Antwort #10 am: 09.07.2020 13:07 »
Genau das ist auch meine Angst. Da ich in der Berufsschule eine Note von 1,1 hatte, sollte es kein Problem sein einen anderen AG zu finden. Allerdings komme ich mit den Kollegen super zurecht und mir gefällt es hier.
Trotzdem würde ich mich an deiner Stelle auf andere Stellen bewerben, auch so, dass es dein jetziger AG mitbekommt. Ablehnen kannst du immer noch.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,811
Antw:Eingruppierung nach Ausbildung (Stelle 9a)
« Antwort #11 am: 09.07.2020 14:10 »
Genau das ist auch meine Angst. Da ich in der Berufsschule eine Note von 1,1 hatte, sollte es kein Problem sein einen anderen AG zu finden. Allerdings komme ich mit den Kollegen super zurecht und mir gefällt es hier.
Trotzdem würde ich mich an deiner Stelle auf andere Stellen bewerben, auch so, dass es dein jetziger AG mitbekommt. Ablehnen kannst du immer noch.

Und ein Einstellungsangebot für eine höher dotierte Stelle ist eine gute Verhandlungsgrundlage für Gespräche mit deinem jetzigen AG.

Warumdendas

  • Gast
Antw:Eingruppierung nach Ausbildung (Stelle 9a)
« Antwort #12 am: 09.07.2020 14:48 »
Nette Kollegen gibt es auch anderswo. Da wo du jetzt bist bleibst du für immer der Azubi. Sieh zu das du was von der Welt siehst und lass dich für deine Arbeit anständig bezahlen.

Schokobon

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 751
Antw:Eingruppierung nach Ausbildung (Stelle 9a)
« Antwort #13 am: 09.07.2020 14:52 »
lass dich für deine Arbeit anständig bezahlen.

In der letzten Konsequenz heißt das AG zu meiden, die den TVÖD oder vgl. anwenden. :)

Max

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 610
Antw:Eingruppierung nach Ausbildung (Stelle 9a)
« Antwort #14 am: 09.07.2020 19:47 »
Genau das ist auch meine Angst. Da ich in der Berufsschule eine Note von 1,1 hatte, sollte es kein Problem sein einen anderen AG zu finden. Allerdings komme ich mit den Kollegen super zurecht und mir gefällt es hier.
Trotzdem würde ich mich an deiner Stelle auf andere Stellen bewerben, auch so, dass es dein jetziger AG mitbekommt. Ablehnen kannst du immer noch.

Und ein Einstellungsangebot für eine höher dotierte Stelle ist eine gute Verhandlungsgrundlage für Gespräche mit deinem jetzigen AG.
Ich würde ebenfalls empfehlen, ein paar Bewerbungen zu verschicken,  vor allem auch um deinen Marktwert zu ermitteln. Du bist am Anfang deiner Karriere und da ist es unsinnig,  dich jetzt schon bis ans Lebensende auf einen AG festzulegen nur weil die Kollegen nett sind.  Vielleicht bekommst du kein gutes Angebot,  dann ist die E8 vielleicht gar nicht so schlecht. Vielleicht gibt es aber sehr gute Angebote und du hast es dann in der Hand zu wechseln bzw.  beim jetzigen AG eine höhere Bezahlung zu verhandeln.