Autor Thema: Eingruppierung nach Ausbildung (Stelle 9a)  (Read 5953 times)

Schmitti

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Antw:Eingruppierung nach Ausbildung (Stelle 9a)
« Antwort #15 am: 10.07.2020 08:45 »
In der letzten Konsequenz heißt das AG zu meiden, die den TVÖD oder vgl. anwenden. :)
Nicht zwingend. Man muss sich nur aus den AG solche aussuchen, die im Rahmen der flächendeckenden, regelmäßigen Missachtungen des Tarifrechts bereit sind, diese auch mal zugunsten eines AN anzuwenden.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung nach Ausbildung (Stelle 9a)
« Antwort #16 am: 10.07.2020 08:55 »
In der letzten Konsequenz heißt das AG zu meiden, die den TVÖD oder vgl. anwenden. :)
Nicht zwingend. Man muss sich nur aus den AG solche aussuchen, die im Rahmen der flächendeckenden, regelmäßigen Missachtungen des Tarifrechts bereit sind, diese auch mal zugunsten eines AN anzuwenden.
Es würde ja zunächst auch reichen einfach mal bis an die Grenze des tariflichen Spielraumes zugunsten eines AN zu gehen.