Autor Thema: Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung  (Read 9021 times)

lumpy

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Guten Morgen zusammen,

aufgrund einer Stellenänderung und Zuweisung von mehr Kompetenzen habe ich vor einiger Zeit mit unserer Personalabteilung eine Stellenbeschreibung erstellt, die aktuell bewertet wird.

Es besteht hier jedoch der Verdacht, dass die Stelle so bewertet wird, dass dort am Ende die EG herauskommt, die sich unsere Personalabteilung vorgestellt hat und nicht die EG, die den Tätigkeitsmerkmalen entspricht.

Gibt es eine externe/neutrale Stelle, bei der man seine Stellenbeschreibung/-bewertung checken lassen kann?

Vielen Dank vorab!

Kaiser80

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Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
« Antwort #1 am: 09.07.2020 09:59 »
Gerichte, oder wenn man die Klage scheut div Dienstleister-> Das Netz ist voll davon

Organisator

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Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
« Antwort #2 am: 09.07.2020 10:01 »
Dieses Forum

Kühlschrank

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Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
« Antwort #3 am: 09.07.2020 10:04 »
Mit etwas mehr Sachverhalt (genaue Tätigkeiten mit Zeitanteilen, Personalverantwortung usw.) könnte hier durch die Experten eine erste Einschätzung vorgenommen werden.

Ansonsten Dienstleister - da wäre eben nur die Frage, ob ein AG so etwas anerkennt.

Wenn garnichts mehr geht - Gericht.

lumpy

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Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
« Antwort #4 am: 09.07.2020 10:13 »
Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

Stelle hier kurzfristig mal eine Übersicht meiner Tätigkeiten rein.

Organisator

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Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
« Antwort #5 am: 09.07.2020 10:21 »
Stelle hier kurzfristig mal eine Übersicht meiner Tätigkeiten rein.

Gibt dir zumindest eine erste Einschätzung. Externe Dienstleister kosten auch gerne vierstellig, ohne dass das Ergebnis den Arbeitgeber interessieren muss.

lumpy

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Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
« Antwort #6 am: 10.07.2020 08:38 »
Hier mal eine kleine Zusammenfassung:

- Kommune mit ca. 25.000 Einwohnern
- Hierarchie teilt sich auf in 3 Fachbereichsleiter, denen jeweils 2 Fachdienstleiter unterstellt sind und denen jeweils Sachbearbeiter
- meine Stelle ist eine Fachdienstleiterstelle im Bereichen Bauen (mit den Gebieten Bauverwaltung, Friedhofswesen, Abfallbeseitigung, Liegenschaften, Breitbandausbau, Fördermittelmanagement)
- ich vertrete den Fachbereichsleiter (Besoldung A14)
- mir unterstellt sind 5 Kollegen (A10, 3x E8, 1x E6)
- ich habe die fachliche Verantwortung für diese Kollegen und nehme auch personelle Verantwortung war (Teilnahme an Bewerbungsgesprächen, Durchführen von Beurteilungsgesprächen, Genehmigung von Urlaub)

Meine Tätigkeiten umfassen folgende Dinge:
1. Leitung des Fachdienstes (Organisiation, Festlegung Arbeitsabläufe, Erledigung von Sachverhalten mit wichtiger Bedeutung, allgemeine Personalangelegenheiten, fachliche Abstimmung von Vorgängen meiner Kollegen im Fachdienst, Erstellung Beschlussvorlagen für die politischen Gremien) - 20-25%

2. Bauleitplanung, Städtebauliche Entwcklung (Erstellung von städtebaulichen Verträgen, städtebauliche Kalkulationen für Baugebiete, Mitwirkung bei Stellungnahmen für übergeordnete Planverfahren, Erstellung von Entwicklungskonzepten, Erstellung von Satzungen) - 15%

3. Baulandumlegung (Einleitung und Durchführung von Umlegungsverfahren, Anhörungsverfahren mit Beteiligten, Kalkulation von Entschädigungszahlungen, Koordination Umlegungsausschuss) ca. 20 %

4. Liegenschaften (Ankauf und Verkauf von Grundstücken mit besonderer Bedeutung, Abschluss von Gestattungs- und Pachtverträgen, Mitwirkung bei Bodenordnungsverfahren Dritter) 15-20%

5. Breitbandversorgung (Koordination Breitbandausbau in der Kommune, Stellung von Förderanträgen, Ausbau Mobilfunknetz) - 8%

6. Ausschreibung von Liefer- und Dienstleistungen (UVgO und EU) 4%

7. Sonstiges (Bearbeitung von Förderanträgen für Baumaßnahmen, verwaltungsseitige Unterstützung Denkmalschutz, stellvertretender Schriftführer in poltischen Ausschüssen) - Rest

Kaiser80

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Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
« Antwort #7 am: 10.07.2020 08:56 »
Jerov (=grob) über den Daumen: EG 10 eher EG 11. Maß der Verantwortung ist m.E. nicht in erheblichem Umfang enthalten.

Spid

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Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
« Antwort #8 am: 10.07.2020 09:24 »
Es handelt sich um einen großen Arbeitsvorgang (Führung). guFk + sL sind wohl unstreitig, bv ist die Tätigkeit auch (Personalverantwortung). Die herausgehobene Bedeutung ergibt sich aus den Auswirkungen der Tätigkeit auf viele Menschen und die Allgemeinheit. Ich sehe aber keine besondere Schwierigkeit, also eine gewichtige Heraushebung aus der ohnehin schwierigen Tätigkeit von TB der E9c. Es bliebe mithin bei E9c, wäre die besondere Schwierigkeit zu bejahen, wovon @Kaiser80 wohl ausgeht, sofern er nicht eine Ingenieurstätigkeit vermutet, ergäbe sich eine E11.

Opa

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Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
« Antwort #9 am: 10.07.2020 09:28 »
Nr.1 wäre bei uns E11.
Bei den Nrn. 2-4 wäre es E11, wenn du die Vorgänge abschließend entscheidest, also nichts davon deiner Führungskraft zur Entscheidung  vorlegen müsstest. Ansonsten wäre es E9c.
Wenn sich die einzelnen Arbeitsvorgänge diesbezüglich unterscheiden, müssten sie ggf. danach neu sortiert werden. Wenn du in der Summe entsprechend die 50%-Grenze mit E11- Arbeitsvorgängen knackst, wäre dies die zutreffende Entgeltgruppe.

Spid

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Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
« Antwort #10 am: 10.07.2020 09:33 »
Da es sich nur um einen Arbeitsvorgang im Umfang der Gesamttätigkeit handelt und Arbeitsvorgänge die Betrachtungsebene sind, müssen kleinteiligere Arbeitsschritte weder betrachtet noch aufsummiert werden.

Kaiser80

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Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
« Antwort #11 am: 10.07.2020 09:34 »
Es handelt sich um einen großen Arbeitsvorgang (Führung). guFk + sL sind wohl unstreitig, bv ist die Tätigkeit auch (Personalverantwortung). Die herausgehobene Bedeutung ergibt sich aus den Auswirkungen der Tätigkeit auf viele Menschen und die Allgemeinheit. Ich sehe aber keine besondere Schwierigkeit, also eine gewichtige Heraushebung aus der ohnehin schwierigen Tätigkeit von TB der E9c. Es bliebe mithin bei E9c, wäre die besondere Schwierigkeit zu bejahen, wovon @Kaiser80 wohl ausgeht, sofern er nicht eine Ingenieurstätigkeit vermutet, ergäbe sich eine E11.
Ja, so beim zweiten Lesen tue ich mir mit der besonderen Schwierigkeit auch eher schwer. Von einer Ing-Tätigkeit bin ich in der Tat nicht ausgegangen.

Texter

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Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
« Antwort #12 am: 10.07.2020 09:50 »
Ing-Tätigkeiten haltet ihr für ausgeschlossen, weil nur Nr. 2 etwas mit den Aufgaben eines Stadtplaners zu tun hat?

clericus organization

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Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
« Antwort #13 am: 10.07.2020 09:51 »
E 10

1. AV (20 %): gF; gvF; sL; guF; bV; bSuB, MdV
2. AV (15 %): gF; gvF; sL; guF; bV; bSuB
3. AV (20 %): gF; gvF; sL; guF; bV;
4. AV (20 %): gF; gvF; sL; guF; bV;
5. AV (8 %): gF; gvF; sL; guF; bV;
6. AV (4 %): gF; gvF; sL; guF;
7. AV (8 %): gF; gvF;

Zusammengefasst wird festgestellt, dass für die beschriebene besonders verantwortungsvolle Tätigkeit
gründliche, umfassende Fachkenntnisse erforderlich sind. Das Heraushebungsmerkmal der Tätigkeiten von
besonderer Schwierigkeit und Bedeutung wird für 35 % der Gesamttätigkeit und das Heraushebungsmerkmal
des Maßes an Verantwortung für 20% der Gesamttätigkeit bestätigt.

Damit ist die beschriebene Stelle nach Entgeltgruppe 10 TVöD zu bewerten.

Die Tätigkeit des Beschäftigten hebt sich aber nicht durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 11 heraus.

Beschäftigte, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und
Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt.


E 11/E 12 bei Ingenieuren, da 1 AV bereits E 13 und 2. AV E 12 ergibt.
« Last Edit: 10.07.2020 09:58 von clericus organization »

Spid

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Antw:Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
« Antwort #14 am: 10.07.2020 09:55 »
Ing-Tätigkeiten haltet ihr für ausgeschlossen, weil nur Nr. 2 etwas mit den Aufgaben eines Stadtplaners zu tun hat?

Weil die vom BAG (z.B. Urteil v. 29.08.1984 - 4 AZR 309/82) recht engen Maßstäbe für technische Beschäftigte vulgo Ingenieure nicht erfüllt sind.