Ich würde mich gerne hier mal anschließen um nicht ein neues Thema aufzumachen.
Wir, Teamleiter Leistung eines Jobcenters, sind über unsere Eingruppierung in die EG 9c nicht überzeugt. Ich gebe es zu, hauptsächlich getrieben aufgrund der Eingruppierung aller anderen TL (Fallmanagement, Arbeitgeberservice usw. alle EG 10) hier, die inhaltlich nahezu identische Aufgaben übertragen bekommen haben, nur angepasst an ihre fachliche Richtung.
Derzeit haben wir eine erneute Überprüfung gefordert, die aber wiederum abgelehnt wurde. Als nächsten Schritt stünde für uns nun die Klage an. Wären die Experten unter euch vielleicht so nett und könnten ihre Einschätzung zur Eingruppierung äußern. Wie seht ihr unter den gegebenen Tätigkeiten die korrekte Eingruppierung? Ich liste die mir übertragenen Aufgaben mal auf, so wie sie mir mitgeteilt wurden. Zu erwähnen ist vielleicht noch, dass uns jeweils zwischen 12 und 17 Mitarbeiter/innen unterstellt sind.
Beschreibung der Tätigkeiten (Arbeitsvorgänge), die die tarifliche Bewertung ermöglichen
Fachliche und dienstliche Leitung eines Teams von SB Leistungsgewährung und SB Bildung und Teilhabe der Geschäftsstelle
1. Fachliche Anleitung und Koordinierung eines Teams von SB Leistungsgewährung
und SB Bildung und Teilhabe
- Aufgaben und Fälle auf Mitarbeiter verteilen
- einheitliche, zielorientierte, gesetzeskonforme und wirtschaftliche Handlungsweise der Mitarbeiter gewährleisten
- fachliche Fortbildung der Mitarbeiter gewährleisten
- fachliche und rechtliche Fragen, die von den SB nicht selbständig gelöst
werden können, mit SGL 520 klären
- Einarbeitung neuer Mitarbeiter sicherstellen
Zeitanteil 35%
2. Dienstliche Leitung eines Teams von SB Leistungsgewährung und SB Bildung und Teilhabe
- bestimmte dienst- und personalrechtliche Angelegenheiten der Mitarbeiter entscheiden (z. B. Planung und Genehmigung von Urlaub, Freistellungen, Dienstreisen; Vertretungsregelungen; Teilnahme an Fortbildungen; Krankmeldungen weiterleiten)
- Stellungnahmen zu Personalfragen der Mitarbeiter abgeben (z. B. Bestehen der Probezeit, Verlängerung / Entfristung / Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Stufenlaufzeit; arbeitsrechtliche Maßnahmen)
- regelmäßige und anlassbezogene Mitarbeitergespräche führen (u. a. zur Personalentwicklung)
- Zielvereinbarungen mit den Mitarbeitern abschließen und auswerten
Zeitanteil 15%
3. Abstimmungen mit SGL, GL, anderen TL Leistungsgewährung, dem Fallmanagement, dem Service, dem Sozialen Dienst und der Unterhaltsheranziehung
Zeitanteil 10%
4. Bearbeitung fachübergreifender Fragen, schwieriger Einzelfälle sowie ggf. eines eigenen Fallbestandes
Zeitanteil 25%
5. Team- bzw. geschäftsstellenübergreifende Mitwirkung bei der Bearbeitung fachlicher Fragen der Leistungsgewährung bzw. BuT
- Mitwirkung beim Aufarbeiten von Rechtsänderungen
- Vorbereiten und Mitwirkung von Fachgesprächen und Dienstberatun-gen
- Leitung bzw. Mitarbeit in Arbeitsgruppen
- Erarbeiten und Verallgemeinern zweckmäßiger und wirtschaftlicher Lösungen
- Abstimmen mit Trägern / Dienstleistern
Zeitanteil 15%