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Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung

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Feidl:

--- Zitat von: Texter am 10.07.2020 09:50 ---Ing-Tätigkeiten haltet ihr für ausgeschlossen, weil nur Nr. 2 etwas mit den Aufgaben eines Stadtplaners zu tun hat?

--- End quote ---
Und Nr. 3 ist typische Aufgabe eines Vermessungsingenieurs.

Spid:
Nein. Es mag sein, daß Vermessungsingenieure im Rahmen ihrer Tätigkeit derlei auch tun oder verbreitet dafür eingesetzt werden, aber es ist nicht erkennbar, inwiefern man dafür einen Ingenieur gleich welcher Fachrichtung bräuchte.

MaKo:

--- Zitat von: clericus organization am 10.07.2020 11:58 ---
Aus meiner Sicht kommst du beim MdV nicht an 33 % heran. AV 2 wäre hier MdV nur 15 %, und bSuB nur teilw. in AV 1 und der Rest eher bv.

Aber die Eingruppierung bei TVÖD in der 9 c widerspricht den Eingruppierungen im TV-BA, da die TE III die TL - Ebene entspricht. (Brutto ca. 3700,- - 5200,-) 9 c im TVöD (3200,-  - 4600,- ). Dem Tariflohn im Vergleich würde eher die E 11 TVöD passen (3500,- - 5300,-).

Das haben wir in unserer Kommune ebenfalls so praktiziert. Der abgeordnete MA erhält dort die E 11 als TL Leistung und das mit nur 6 MA unter sich!

--- End quote ---

Mmmhh, die Eingruppierungen im TV-BA sind bei mir aber nicht von Bedeutung und da ich auch nicht abgeordnet bin, muss da auch nichts gleichbehandelt werden. Wir sind keine ARGE. E11 wäre natürlich sehr schön. Gibt es für Laien wie mich vielleicht noch eine kurze Erklärung was "MdV und bSuB, eher bv" ist? Und was ist denn nach eurer Einschätzung die korrekte Eingruppierung?

Die 15% dienstrechtliche Leitung stört uns persönlich auch am meisten, da diese in der Realität sich für uns gar nicht von der fachlichen trennen lässt. Welche Auswirkungen hätte hier eine Erhöhung der Anteile bzw. das Zusammenfassen von fachlicher- und dienstlicher Leitung?

lumpy:
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!

Sachverhalte in meinem FD werden in der Regel eigenverantwortlich entschieden. Eine Ing-Tätigkeit liegt nicht vor.

Spid:

--- Zitat von: MaKo am 13.07.2020 07:44 ---
--- Zitat von: clericus organization am 10.07.2020 11:58 ---
Aus meiner Sicht kommst du beim MdV nicht an 33 % heran. AV 2 wäre hier MdV nur 15 %, und bSuB nur teilw. in AV 1 und der Rest eher bv.

Aber die Eingruppierung bei TVÖD in der 9 c widerspricht den Eingruppierungen im TV-BA, da die TE III die TL - Ebene entspricht. (Brutto ca. 3700,- - 5200,-) 9 c im TVöD (3200,-  - 4600,- ). Dem Tariflohn im Vergleich würde eher die E 11 TVöD passen (3500,- - 5300,-).

Das haben wir in unserer Kommune ebenfalls so praktiziert. Der abgeordnete MA erhält dort die E 11 als TL Leistung und das mit nur 6 MA unter sich!

--- End quote ---

Mmmhh, die Eingruppierungen im TV-BA sind bei mir aber nicht von Bedeutung und da ich auch nicht abgeordnet bin, muss da auch nichts gleichbehandelt werden. Wir sind keine ARGE. E11 wäre natürlich sehr schön. Gibt es für Laien wie mich vielleicht noch eine kurze Erklärung was "MdV und bSuB, eher bv" ist? Und was ist denn nach eurer Einschätzung die korrekte Eingruppierung?

Die 15% dienstrechtliche Leitung stört uns persönlich auch am meisten, da diese in der Realität sich für uns gar nicht von der fachlichen trennen lässt. Welche Auswirkungen hätte hier eine Erhöhung der Anteile bzw. das Zusammenfassen von fachlicher- und dienstlicher Leitung?

--- End quote ---

Das sind Abkürzungen für die Heraushebungsmerkmale der auf E9b aufbauenden Entgeltgruppen: besonders verantwortungsvoll, besondere Schwierigkeit und Bedeutung und Maß der Verantwortung.

Ich halte E9c für zutreffend, eine besondere Schwierigkeit ist nicht zu erkennen. Da ohnehin nur ein einziger großer Arbeitsvorgang vorliegt, sind Deine Überlegungen zu Zeitanteilen obsolet.

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