Hallo in die Runde,
vorab bedanke ich mich schon mal für Antworten auf mein Anliegen. Seit 1. März 2020 habe ich mein Beschäftigungsverhältnis als angestellter Ingenieur (TV-L, E11, Stufe 1) bei einem Bezirksamt in Berlin begonnen. Wegen der Einstufung wurde mir gesagt, dass dies erst vorgenommen werden kann, wenn mein letztes Arbeitszeugnis vorliegen würde. Mir wurde jetzt mittlerweile mitgeteilt (bisher mündlich), dass es wohl bei der Stufe 1 bleiben wird, was ich aber dennoch nicht verstehe (bspw. u.a. entgegen § 16 TV-L). Ich war vorher als angestellter Ingenieur (TV-H, E10, Stufe 4) tätig.
Grüße