Außerdem: Ich bin nun wirklich kein Germanist aber so wie K sich ausdrückt hoffe ich die von ihm betreuten Liegenschaften befinden sich in einem besseren Zustand als sein grammatikalisches Talent.
Die Muttersprache von K ist nicht deutsch, von daher sind seine sprachlichen Ungenauigkeiten nachvollziehbar.
@K
von der E9a wirst du wenn du die neuen Tätigkeiten übertragene bekommen hast (und dieser zu einer EG11 führe) in die EG11 höhergruppiert Das ist dann, wenn du in der E9a bist die Stufe 2 der EG11 und wenn du E9b bist die Stufe 3, Sufenlaufzeit beginnt von vorne.
Schlimm...
Und wie kann man die Stelle so wechseln, dass ich sofort in E11 Stufe 4 einsteige?
"Schlimm" ist, dass die stufengleiche Höhergruppierung noch nicht im TV-L angekommen ist (im TVöD ist es anders)
Sofort in die E11S4 kannst du nicht durch eine Versetzung einsteigen.
Aber der AG kann dir (§16.5) eine Zulage geben, so dass du das Entgelt der E11S4 auf deinem Konto bekommst.
Das müsstest du aber aushandeln.
Alternative:
Kündigen, auf die Stelle bewerben, sich "neu" einstellen lassen und hoffen, dass der AG dir deine Zeiten als förderliche Zeiten anerkennt, dann könnte er dich sofort in die E11S4 eingruppieren (allerdings genauso gut in die E11S1).