Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Fragen zum Arbeitsvertrag TVöD Bund
Spid:
Eine Nebenabrede solchen Inhalts wäre aber keine Anwendung der tariflichen Kann-Regelungen, die eine einseitige Ermessensausübung des AG darstellt, an die der AG dann gebunden wäre, sondern eine Vereinbarung einer übertariflichen Vergütung, die gesondert gekündigt werden kann.
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