Autor Thema: ab 2021 für 2 Dienststellen tätig, geht das!?  (Read 1491 times)

Marymäh2021

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Hallo Community!

ich habe folgenden Sachverhalt:

derzeit bin ich als Vollzeit-Angestellte in zwei Dezernaten beschäftigt (Einsatz 80 % und 20 % meiner Arbeitszeit), die zu ein und derselben Abteilung gehören. Nun soll ab 2021 das eine Dezernat (80 % Einsatz und bei dem ich personell geführt werde) ausgesondert werden und zu einer eigenen neuen Abteilung abgebildet werden, die dann auch einem anderen Ministerium untersteht.

Nun weiß ich ja, dass man abteilungsintern oft diese Modelle findet wie derzeit bei mir, dass man für 2 Dezernate tätig ist.

Wie ist das, wenn es dann abteilungsübergreifend wird, geht das dann überhaupt?

Ich hoffe, ich habe das halbwegs klar dargestellt. Bei Unklarheiten darf gerne gefragt werden.

Vielen Dank!

LG

MaryMäh

Spid

  • Gast
Antw:ab 2021 für 2 Dienststellen tätig, geht das!?
« Antwort #1 am: 10.07.2020 10:52 »
Ja.

pvenj

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Antw:ab 2021 für 2 Dienststellen tätig, geht das!?
« Antwort #2 am: 10.07.2020 11:54 »
Die Dezernate wandern ja erstmal nur in eine neue Abteilung, die neue Abteilung ist jedoch immernoch in der gleichen Behörde. Von daher ändert sich der AG nicht, auch wenn die Abteilung der Fachaufsicht eines anderen Ministeriums untersteht (was sie übrigens schon immer getan hat, nur kommen jetzt eben auch noch alle anderen organisatorischen Dinge dazu).

Von daher geht das problemlos und es wird sich erstmal auch nicht allzu viel ändern. Wie das Ministerium jedoch gedenkt, diesen Fachbereich zukünftig weiter zu organisieren, steht auf einem anderen Blatt.

Spid

  • Gast
Antw:ab 2021 für 2 Dienststellen tätig, geht das!?
« Antwort #3 am: 10.07.2020 11:56 »
Der AG änderte sich auch nicht, wenn sich die Abteilung in einer anderen Behörde des Landes befände.