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Höhergruppierung von SuE (12) zu TVöD VKA 12 - Welche Stufen?

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Jim:
Danke. Muss ich aber nicht erstmal einen schriftlichen Antrag auf Höhergruppierung stellen, bevor ich klage bzw. mir einen Anwalt nehmen?

Spid:
Nein, das ist nicht erforderlich.

WasDennNun:

--- Zitat von: Jim am 21.07.2020 08:31 ---Gestern erhielt ich die Info der Personalabteilung, dass man mich (vorbehaltlich der Gremienzusage) einstellen wolle auf die E12-Stelle

--- End quote ---
Wieso einstellen?
Du wirst doch nicht neu eingestellt, oder hast du deinen alten Vertrag gekündigt?
Du lässt dir von deinem AG einfach die neue auszuübenden Tätigkeiten zuweisen, fängst dort an, wartest die erste Abrechnung ab und forderst dann (falls die da was falsches machen) das dir zustehende Entgelt ein.
Da würde ich nicht lange mit der Personalabteilung diskutieren.
(Evtl. denken die ja fälschlicherweise, dass es sich um eine Neueinstellung handelt).

Jockel:
ich würde ja den Sachverhalt zunächst aufklären lassen, bevor ich steile Thesen in den Raum stelle.

Spid:
Der Sachverhalt ist doch gegeben: Höhergruppierung von S12 in E12.

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