Hallo Spid,
ich habe da noch eine Nachfrage zu:
Gestern erhielt ich die Info der Personalabteilung, dass man mich (vorbehaltlich der Gremienzusage) einstellen wolle auf die E12-Stelle (hatte versehentlich E13 angegeben, ist aber "nur" E12).
Nun ging ich bisher davon aus, dass ich, was die Laufzeit-Zuordnung angeht, nicht zurückgestuft würde. Das geht auch aus deiner Antwort hervor.
Jetzt heißt es aber, ich hätte in meinem letzten Job (TVöD SuE 12) und im davorigen (TVL E 11) andere Aufgaben verrichtet als in meinem neuen (TvöD VKA 12), daher könne ich nicht ab Oktober in Stufe 4 der Entgeltgruppe 12 kommen, sondern müsse in der Entgeltgruppe 3 von vorne beginnen.
Auf meine Frage, ob Höhergruppierung im Bereich VKA nicht seit 01.03.2017 stufengleich, mindestens nach Stufe 2, erfolgten, hieß es seitens der Personalabteilung, dass das stimme, dass ich aber ja nicht aus dem Bereich VKA käme, sondern (beim gleichen Arbeitgeber) aus dem Bereich SuE.
Daher könne ich froh sein, dass mir überhaupt Stufe 3 zugestanden werde. Ich wurde jetzt schon zweimal zurückgestuft beim Arbeitsplatzwechsel im ÖD. Mit viel Berufserfahrung, zwei Hochschulabschlüssen und diversen selbstfinanzierten Weiterbildungen ist das echt ärgerlich.
Ist das korrekt so, was die Personalabteilung sagt? Oder lohnt sich ein wie auch immer gearteter Widerspruch/Überprüfungsantrag?
Danke!