Eingruppierung nach Ausbildung (Stelle 9a)

Begonnen von Beatspr, 09.07.2020 08:56

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Schmitti

Zitat von: Schokobon in 09.07.2020 14:52In der letzten Konsequenz heißt das AG zu meiden, die den TVÖD oder vgl. anwenden. :)
Nicht zwingend. Man muss sich nur aus den AG solche aussuchen, die im Rahmen der flächendeckenden, regelmäßigen Missachtungen des Tarifrechts bereit sind, diese auch mal zugunsten eines AN anzuwenden.

WasDennNun

Zitat von: Schmitti in 10.07.2020 08:45
Zitat von: Schokobon in 09.07.2020 14:52In der letzten Konsequenz heißt das AG zu meiden, die den TVÖD oder vgl. anwenden. :)
Nicht zwingend. Man muss sich nur aus den AG solche aussuchen, die im Rahmen der flächendeckenden, regelmäßigen Missachtungen des Tarifrechts bereit sind, diese auch mal zugunsten eines AN anzuwenden.
Es würde ja zunächst auch reichen einfach mal bis an die Grenze des tariflichen Spielraumes zugunsten eines AN zu gehen.