Autor Thema: Zulage bis zur Höhe der Stellenbewertung  (Read 6825 times)

Cristiano

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Zulage bis zur Höhe der Stellenbewertung
« am: 11.07.2020 13:45 »
Hallo zusammen,

Ich habe im Juni 2020 angefangen bei der Stadt zu arbeiten ( unbefristet).

Ich habe eine TVöD 9c Stelle die auch so bewertet ist.

Aber in meinem Vertrag /Einstellungsangebot steht, da ich kein A2 habe, werde ich in TVöD 4 eingruppiert, und durch eine Zulage erhalte ich den Differenzbetrag zu TVöD 9c so lange ich diese Tätigkeit ausübe.

In der Zustimmungserklärung steht die  Zuweisung und:

Entgeltgruppe 4 TVöD / Stellenbewertung 9c TVöD
Und
Beschäftigten kann im dienstlichen/betrieblichen oder öffentlichen Interesse mit ihrer Zustimmung vorübergehend eine mindestens gleich vergütete Tätigkeit bei einem Dritten zugewiesen werden.
Die Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden.


Meine Frage ist, gibt es Nachteile dadurch dass es ich keine direkte Eingruppierung in 9c habe?

Kann mich die Stadt irgendwann zu einer niedrigeren Stelle zuweisen, wo ich die Zulage zu 9c TVöD verliere,  und nur noch  nach TVöD 4 entlohnt werde?

Habe einen Hochschulabschluss Diplom.

Vielen Dank


« Last Edit: 11.07.2020 13:54 von Cristiano »

Pseudonym

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 329
Antw:Zulage bis zur Höhe der Stellenbewertung
« Antwort #1 am: 11.07.2020 14:04 »
Hallo. Irgendwie klingt das ungewohnt schräg. Eine EG niedriger wegen fehlender persönlicher Voraussetzungen ist ja allgegenwärtig. Aber von 9c-Tätigkeiten in E4, noch dazu mit Diplom, erschließt sich mir überhaupt nicht.  Steht da zufällig noch eine Grundlage mit im Vertrag? Oder sprechen wir hier von einem in Deutschland nicht anerkannten Hochschulabschluss?

Zitat
Kann mich die Stadt irgendwann zu einer niedrigeren Stelle zuweisen, wo ich die Zulage zu 9c TVöD verliere,  und nur noch  nach TVöD 4 entlohnt werde?

Solltest Du wirklich in EG4 eingruppiert sein und nur durch eine Zulagenzahlung 9c-Äquivalent erhalten, lautet die Antwort leider: ja. Grundlage hierfür müsste dann aber eine temporäre Übertragung höherwertiger Tätigkeiten sein. Darum meinte ich ja: ungewohnt schräger Sachverhalt.

Cristiano

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Antw:Zulage bis zur Höhe der Stellenbewertung
« Antwort #2 am: 11.07.2020 14:20 »
Im Einstellungsangebot steht:
Für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9c ist eine zweite Verwaltungsprüfung gemäß Ziffer 7 der Vorbemerkungen zur Entgeltordnung (Anlage 1 zum TVöD). Da sie die vorgeschriebene Prüfung nicht abgelegt haben, erfolgt die Eingruppierung in der E 4. Die Zulage wird für die Dauer der Ausübung dieser Tätigkeit gewährt.

Ich erhalte solange ich diese Tätigkeit ausübe eine Zulage in Höhe des Differenzbetrages zwischen E4 und E9c.

Pseudonym

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 329
Antw:Zulage bis zur Höhe der Stellenbewertung
« Antwort #3 am: 11.07.2020 14:26 »
Es ist mir ein Rätsel, wie die Personalabteilung auf EG4 kommt. 9b hätte ich verstanden. Bin auf die Mitforisten hier gespannt. Vielleicht fällt denen ja eine Grundlage ein.

Spid

  • Gast
Antw:Zulage bis zur Höhe der Stellenbewertung
« Antwort #4 am: 11.07.2020 14:31 »
Das ist doch eindeutig. Du erfüllst die Voraussetzungen der Ausbildungs- und Prüfungspflicht nicht - offenbar weder für die Eingruppierung in E9b bis E12 noch für die Eingruppierung in E5 bis E9a. Mithin kommt eine Eingruppierung in die Entgeltgruppen E5 bis E12 nicht in Betracht - ebensowenig die Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe nach Vorbemerkung Nr. 2 zur EGO, da es sich nicht um eine in einem Tätigkeitsmerkmal bestimmte Vorbildung handelt.

Pseudonym

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 329
Antw:Zulage bis zur Höhe der Stellenbewertung
« Antwort #5 am: 11.07.2020 14:41 »
Und eine Ausnahme wegen des Diploms, sofern in Deutschland anerkannt, kommt nicht infrage?

Cristiano

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Antw:Zulage bis zur Höhe der Stellenbewertung
« Antwort #6 am: 11.07.2020 14:45 »
Studiengang ist 100 in Deutschland absolviert worden und akkreditiert.

Das ist doch eindeutig. Du erfüllst die Voraussetzungen der Ausbildungs- und Prüfungspflicht nicht - offenbar weder für die Eingruppierung in E9b bis E12 noch für die Eingruppierung in E5 bis E9a. Mithin kommt eine Eingruppierung in die Entgeltgruppen E5 bis E12 nicht in Betracht - ebensowenig die Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe nach Vorbemerkung Nr. 2 zur EGO, da es sich nicht um eine in einem Tätigkeitsmerkmal bestimmte Vorbildung handelt.


Welche Nachteile hat dies jetzt für mich?

Ich habe mich auf eine Sachbearbeiter Stelle beworben und diese erhalten.

Wie wahrscheinlich ist es, dass man da wirklich einer Stelle zugewiesen wird die niedriger bewertet ist?

Das macht mir Sorgen.

« Last Edit: 11.07.2020 14:58 von Cristiano »

Spid

  • Gast
Antw:Zulage bis zur Höhe der Stellenbewertung
« Antwort #7 am: 11.07.2020 14:48 »
Und eine Ausnahme wegen des Diploms, sofern in Deutschland anerkannt, kommt nicht infrage?

Sofern der TE die Voraussetzung der E9b erfüllte, unterläge er nicht der Ausbildungs- und Prüfungspflicht. Eine der auszuübenden Tätigkeit entsprechende Hochschulbildung wurde jedoch nicht vorgetragen, nur irgendein Hochschulabschluß genügt nicht.

Spid

  • Gast
Antw:Zulage bis zur Höhe der Stellenbewertung
« Antwort #8 am: 11.07.2020 14:50 »
Studiengang ist 100 in Deutschland absolviert werden und akkreditiert.

Das ist doch eindeutig. Du erfüllst die Voraussetzungen der Ausbildungs- und Prüfungspflicht nicht - offenbar weder für die Eingruppierung in E9b bis E12 noch für die Eingruppierung in E5 bis E9a. Mithin kommt eine Eingruppierung in die Entgeltgruppen E5 bis E12 nicht in Betracht - ebensowenig die Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe nach Vorbemerkung Nr. 2 zur EGO, da es sich nicht um eine in einem Tätigkeitsmerkmal bestimmte Vorbildung handelt.


Welche Nachteile hat dies jetzt für mich?

Als  körperlich Schwerbehinderter mit Diplom eine Eg4  Stelle. Was für Stellen könnten das sein?

Es können grundsätzlich Tätigkeiten der E4 zugewiesen werden. Tarifliche Regelungen gelten auch für Behinderte.

Cristiano

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Antw:Zulage bis zur Höhe der Stellenbewertung
« Antwort #9 am: 11.07.2020 19:21 »
Wie wahrscheinlich ist es, dass man da wirklich einer Stelle zugewiesen wird die niedriger bewertet ist ? ( In meinem Fall E4)


Hat jemand schon Mal davon gehört oder erfahren?


Danke für die schnellen Antworten.

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,846
Antw:Zulage bis zur Höhe der Stellenbewertung
« Antwort #10 am: 11.07.2020 21:13 »
Hallo ich würde doch sehr auf den AL2 drängen. So kann man dir jederzeit eine EG4 Tätigkeit übertragen. Komisch finde ich dieses Setting auch????

Spid

  • Gast
Antw:Zulage bis zur Höhe der Stellenbewertung
« Antwort #11 am: 11.07.2020 21:32 »
Was soll daran komisch sein? Es ist genau das, was die TVP vereinbart haben.

Cristiano

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Antw:Zulage bis zur Höhe der Stellenbewertung
« Antwort #12 am: 12.07.2020 14:27 »
Danke für die Antworten!

Das heißt für mich, so lange ich nicht AL2 gemacht habe, droht mir die Zuweisung zu EG4 vom Arbeitgeber.

Also: Einstufung in EG4 (unbefristet), und die Zuweisung zu einer EG9 Stelle, wo drin steht, dass ich die Zulage erhalte solange ich diese Tätigkeit mache, noch zusätzlich:

*Beschäftigten kann im dienstlichen/betrieblichen oder öffentlichen Interesse mit ihrer Zustimmung vorübergehend eine mindestens gleich vergütete Tätigkeit bei einem Dritten zugewiesen werden.
Die Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden.*

Kann ich  innerhalb der zugewiesenen Stelle weiter zugewiesen werden mit der selben Vergütung ?
Wobei ich mich Frage ob mit Vergütung EG4 oder die Stellungbewertung EG9c gemeint ist.
In der Zuweisung steht nämlich: Entgeltgruppe: 4 TVöD/ Stellenbewertung 9c TVöD.



Grundsätzlich kann mein Arbeitgeber mich in EG4 Zuweisen , aber hat jemals jemand davon gehört?
Die haben sich ja nicht umsonst mich ausgesucht und alles geprüft und mit mir ein Auswahlverfahren gemacht, um mich dann falls nötig zu einer EG4 zuzuweisen.


Nächste Frage wäre, muss ich denn AL2 machen, obwohl ich von Anfang an eine EG9c Stelle angenommen habe? Habe im Vertrag nichts derartiges gelesen.
Laut EGO 7.3 müsste ich das eventuell nicht machen, da ich es nicht zu vertreten habe.

Danke nochmal

Ich hätte ja im Falle, dass ich in eine EG4 Stelle zugewiesen werden kann,  immer Druck, und müsste durchgehend überdurchschnittliche Leistungen erbringen.




Lars73

  • Gast
Antw:Zulage bis zur Höhe der Stellenbewertung
« Antwort #13 am: 12.07.2020 14:35 »
Du musst den AL 2 machen wenn der Arbeitgeber die Möglichkeit dazu bietet.

Das Risiko Tätigkeiten nach E4 übertragen zu bekommen ist sehr gering und brächte auch gute Gründe. Im Regelfall  wird es bei Aufgaben nach E9c bleiben. Es gäbe auch einige Hürden Aufgaben die insgesamt nach E4 bewertet sind zu übertragen.

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,846
Antw:Zulage bis zur Höhe der Stellenbewertung
« Antwort #14 am: 13.07.2020 06:09 »
Hallo Christiano,

es gibt im Bürobereich fast keine mit EG4 bewertete Tätigkeiten. Höchstens wenn man ausschließlich Posteingänge einscannt o.ä. wäre das vorstellbar. Aber es gibt eine Menge E6 Tätigkeiten, die zuweisbar wären.

Solange sich alle einig sind, besteht keine Gefahr. Wichtig werden solche Formalien, wenn es zu Auseinandersetzungen, Mobbing oder auch einfach nur zu neuen missgünstigen Vorgesetzten bzw. Personaler käme.

Daher würde ich doch mal dezent nach dem AL2 fragen.

Du fragst nach Erfahrungswerten. Ich persönlich kenne niemanden der annähernd in einer ähnlichen Konstruktion wie Du arbeitest. Ich kenne es nur mit maximal einer EG Unterschied, darauf bezog sich auch mein “komisch“.