Autor Thema: [Allg] Chancen auf Versetzung nach Ausbildung  (Read 2201 times)

Manne

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hi,
wie in einem anderen Thread bereis erwähnt, werde ich mich für den mittleren Dienst bewerben.
Hierbei kam mir in den Sinn, wie eine mögliche Versetzung nach Ablauf der Ausbildung aussehen könnte. Folgendes Beispiel:

X, mit z.B. der Ausbildungsrichtung Verwaltung, kommt nicht zu seinem gewünschten Landkreis, sondern eben zu einem anderen Ort. Dort absolviert X die Ausbildung erfolgreich, möchte aber weiterhin nach der Ausbildung die Chance wahren, zurück zu seinem Heimatort zu kommen.
Am Bundesland Bayern, an der Position sowie der Einrichtung gibt es keine Abweichungen.

1. Unter welchen Voraussetzungen wäre sowas möglich? Wie ist der typische realistische Ablauf?
2. Gibt es hierzu Fristen solche Anträge einzureichen?
3. Wie sind grds. die Chancen bei einem solchen Vorhaben?


Die Ausbildungsrichtung Steuerverwaltung ist hierbei zu vernachlässigen, da bereits bei der Anmeldung beim LPA hingewiesen wurde, dass man mit hoher Wahrscheinlichkeit in den Münchner Bereich versetzen kann.


mfg
« Last Edit: 12.07.2020 17:16 von Admin2 »

Muenchner82

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Antw:[Allg] Chancen auf Versetzung nach Ausbildung
« Antwort #1 am: 13.07.2020 06:13 »
Guten Morgen Manne

nehmen wir an Du sprichst von der inneren Verwaltung, absolvierst den Vorbereitungsdienst also als Regierungsbeamter an einem Landratsamt. I.d.R werden Die im Rahmen der Bewerbung angegebenen favorisierten Landratsämter berücksichtigt.
Sollte man wechseln wollen, läuft das über einen sog. "Versetzungsantrag". Die Versetzung erfolgt dann, sobald eine staatliche Stelle im gewünschten Landratsamt frei und man an der Reihe ist. Das kann je nach Landratsamt durchaus einige Jahre dauern.

Garfield73

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Antw:[Allg] Chancen auf Versetzung nach Ausbildung
« Antwort #2 am: 13.07.2020 11:16 »
Die Versetzung erfolgt dann, sobald eine staatliche Stelle im gewünschten Landratsamt frei und man an der Reihe ist. Das kann je nach Landratsamt durchaus einige Jahre dauern.

Jo. Entscheidend ist nämlich in erster Linie nicht, wie lange man schon den Antrag gestellt hat, sondern ob und vor allem welche sozialen Gründe vorliegen. Da gehen die alleinerziehenden Mütter/Väter den Eltern mit Kindern vor, dann die Verheirateten ohne Kinder und ganz am Schluss die Ledigen. Das kann also wirklich dauern.

Die Ausbildungsrichtung Steuerverwaltung ist hierbei zu vernachlässigen, da bereits bei der Anmeldung beim LPA hingewiesen wurde, dass man mit hoher Wahrscheinlichkeit in den Münchner Bereich versetzen kann.

Stimmt, vor einigen Jahren lag die Wahrscheinlichkeit dafür, zumindest bei Ledigen, bei nahezu 100 %.
Inzwischen gehen allerdings auch an den "Landämtern" so viele Beschäftigte in Pension, dass auch dort Personal teilweise direkt nach der Ausbildung zugeführt werden muss.

Darüber hinaus: Egal in welcher Fachrichtung die Ausbildung erfolgen soll, Du bist danach bayerischer Landesbeamter! Das heißt, Du bist (zumindest auf dem Papier) bayernweit einsetzbar!

Und man sollte bei der Berufswahl vielleicht mehr Augenmerk auf die persönlichen Neigungen und Befähigungen legen, als auf den künftigen Arbeitsort. Was machst Du denn im Falle einer Behördenverlagerung?