Autor Thema: Sonstige Beschäftigte Feststellung, Eingruppierung  (Read 5068 times)

Muck

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Hallo Zusammen,

in meinem Fall wurde die Diskussion zur Behandlung als Sonstige Beschäftigte besprochen (TVÖD Bund, IT)

Ist dies dann bei der Feststellung in der Personalakte vermerkt?
Kann ich das Vorhandensein des Status Sonstige Beschäftigte für mich dann nachlesen, gibt es eine Bestätigung z.B. in einem offiziellen Schreiben des AG?
(Im Schreiben zur Höhergruppierung oder Zusatz zum Arbeitsvertrag wurde dies nicht erwähnt).

Gilt eine festgestellte Eigenschaft "Sonstige Beschäftigte" bei weiteren Aufstiegs-Schritten fort, oder muss sie immer wieder neu festgestellt werden?

Vilen Dank für Eure Antworten.
Viele Grüße, Muck

Spid

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Antw:Sonstige Beschäftigte Feststellung, Eingruppierung
« Antwort #1 am: 12.07.2020 13:57 »
TB ist man oder man ist es nicht, eine Feststellung durch den AG ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich.

WasDennNun

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Antw:Sonstige Beschäftigte Feststellung, Eingruppierung
« Antwort #2 am: 13.07.2020 08:19 »
Hallo Zusammen,

in meinem Fall wurde die Diskussion zur Behandlung als Sonstige Beschäftigte besprochen (TVÖD Bund, IT)

Ist dies dann bei der Feststellung in der Personalakte vermerkt?
Kann ich das Vorhandensein des Status Sonstige Beschäftigte für mich dann nachlesen, gibt es eine Bestätigung z.B. in einem offiziellen Schreiben des AG?
(Im Schreiben zur Höhergruppierung oder Zusatz zum Arbeitsvertrag wurde dies nicht erwähnt).

Gilt eine festgestellte Eigenschaft "Sonstige Beschäftigte" bei weiteren Aufstiegs-Schritten fort, oder muss sie immer wieder neu festgestellt werden?
Die Eigenschaft sB hat man ja "nur" für seine auszuübenden Tätigkeiten, insofern muss man dieses bei  einem Tätigkeitswechsel wieder bewerten und sich eine Rechtsmeinung darüber bilden.
Die Bestätigung wie der AG dieses einschätzt ist ja in der Entgeltabrechnung ersichtlich.
Wenn es sich um eine Einstellung handelt, dann würde ich darauf dringen, dass diese Feststellung auch im AV erscheint, nicht, dass sie sich es plötzlich anderes überlegen und ihre Rechtsmeinung ändern und du dann das einklagen müsstest.

Texter

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Antw:Sonstige Beschäftigte Feststellung, Eingruppierung
« Antwort #3 am: 13.07.2020 08:30 »
Wobei es hier ja um den IT-Bereich geht. Da lassen sich doch dann die auf die EG6 bzw. EG 10 aufbauenden Entgeltgruppen erreichen, wenn das Merkmal in der EG 6 oder EG 10 erfüllt wird, oder?

Spid

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Antw:Sonstige Beschäftigte Feststellung, Eingruppierung
« Antwort #4 am: 13.07.2020 08:49 »
Das Merkmal ist bezogen auf einen Erfüller der Voraussetzung in der Person. Ist es dieselbe Voraussetzung in der Person, ist das Merkmal gegeben, wenn es bei derselben Voraussetzung in der Person bereits gegeben ist. Das läßt sich aber nicht an Entgeltgruppen festmachen. Es kommen ja für die Eingruppierung bspw. in E13 allg. Teil oder E10 IT ja unterschiedliche Studiengänge infrage, je nach Tätigkeit. Wenn für einen TB mit BSc Mathematik aufgrund seiner Fähigkeiten und Erfahrungen die Eigenschaft des sonstigen Beschäftigten bei einer E13-Tätigkeit (allg. Teil), für die ein MSc Mathematik der/ein entsprechende(r) Studienabschluß wäre, vorläge, läge das Merkmal des sonstigen Beschäftigten nicht ohne weiteres auch für eine E13-Tätigkeit (allg. Teil), für die ein MA Geschichte der/ein entsprechende(r) Studienabschluß wäre, vor.