Autor Thema: Fragen zum Arbeitsvertrag TVöD Bund  (Read 3207 times)

bobrooney

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Fragen zum Arbeitsvertrag TVöD Bund
« am: 09.07.2020 18:03 »
Moin,
man hat mir eine Stelle vorbehaltlich zugesagt und mir den Dienstort und Entgeltgruppe und Stufe mündlich zugesagt.

Mir wurde gesagt das der Vertrag nur beinhaltet, dass man einen unbefristeten Arbeitsvertrag abschließt, die Probezeit 6 Monate lang ist ich einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werde.... alles andere steht im Tarifvertrag...

Auch im  Musterarbeitsvertrag (unter https://www.bmi.bund.de/) wird ja nur die Entgeltgruppe vermerkt aber nicht die Stufe und der Dienstort findet dort auch keine Erwähnung. Ist das so üblich?
Das kann ich so ja nicht unterschreiben....


Spid

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Antw:Fragen zum Arbeitsvertrag TVöD Bund
« Antwort #1 am: 09.07.2020 18:14 »
Ja, das ist üblich. Da Du aufgrund des Tarifvertrags ohnehin bundesweit versetzbar bist, ohne daß es Deiner Zustimmung bedarf, ist die Angabe eines Arbeitsortes ebenso überflüssig wie die Angabe einer Stufe der Entgelttabelle, soweit sie sich aus dem Tarifvertrag ergibt.

bobrooney

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Antw:Fragen zum Arbeitsvertrag TVöD Bund
« Antwort #2 am: 09.07.2020 18:27 »
und dann nach einem Monat arbeit sehe ich, dass ich nicht in Stufe 6 eingeordnet bin, weil irgendjemand meint das er doch nicht meine 22 Jahre Berufserfahrung anerkennen muss?

schon irgendwie befremdlich

Spid

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Antw:Fragen zum Arbeitsvertrag TVöD Bund
« Antwort #3 am: 09.07.2020 18:51 »
Ich schrieb ja „soweit sie sich aus dem Tarifvertrag ergibt“. Neben dem Umstand, daß man beim AG Bund durchaus auch auf eine mündliche Zusage vertrauen kann, zumindest wenn mehrere Personen sie gehört haben, spricht nichts dagegen, sich die Stufenzuordnung in Textform bestätigen zu lassen.

HerrKaeseberg

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Antw:Fragen zum Arbeitsvertrag TVöD Bund
« Antwort #4 am: 10.07.2020 09:12 »
Ich war auch zunächst etwas irritiert als ich in meinem Arbeitsvertrag (TVöD-Bund) eine Nebenabrede zur Erfahrungsstufe (Stufe 4 statt 1) fand, welche "mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsschluss" gekündigt werden könne. Aber ergibt ja schon Sinn, wenn man etwas länger drüber nachdenkt. ;-)

Ansonsten ist aber alles so, wie du es geschildert hast, wobei ich die Sicherheitsüberprüfung bereits hinter mir habe.

Spid

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Antw:Fragen zum Arbeitsvertrag TVöD Bund
« Antwort #5 am: 10.07.2020 09:30 »
Eine Nebenabrede solchen Inhalts wäre aber keine Anwendung der tariflichen Kann-Regelungen, die eine einseitige Ermessensausübung des AG darstellt, an die der AG dann gebunden wäre, sondern eine Vereinbarung einer übertariflichen Vergütung, die gesondert gekündigt werden kann.