Das Merkmal ist bezogen auf einen Erfüller der Voraussetzung in der Person. Ist es dieselbe Voraussetzung in der Person, ist das Merkmal gegeben, wenn es bei derselben Voraussetzung in der Person bereits gegeben ist. Das läßt sich aber nicht an Entgeltgruppen festmachen. Es kommen ja für die Eingruppierung bspw. in E13 allg. Teil oder E10 IT ja unterschiedliche Studiengänge infrage, je nach Tätigkeit. Wenn für einen TB mit BSc Mathematik aufgrund seiner Fähigkeiten und Erfahrungen die Eigenschaft des sonstigen Beschäftigten bei einer E13-Tätigkeit (allg. Teil), für die ein MSc Mathematik der/ein entsprechende(r) Studienabschluß wäre, vorläge, läge das Merkmal des sonstigen Beschäftigten nicht ohne weiteres auch für eine E13-Tätigkeit (allg. Teil), für die ein MA Geschichte der/ein entsprechende(r) Studienabschluß wäre, vor.