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Staatsbedienstetenwohnungen!

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Garfield73:
Das wird Dir gesichert nur die zuständige Wohnungsfürsorgestelle beantworten können!

Muenchner82:
In Bayern ist eine Staatsbedienstetenwohnung bei Wechsel des Dienstherrn grundsätzlich zu räumen. Die Kündigung erfolgt durch die Wohnungsfürsorgestelle.

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