Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Staatsbedienstetenwohnungen!
Garfield73:
Das wird Dir gesichert nur die zuständige Wohnungsfürsorgestelle beantworten können!
Muenchner82:
In Bayern ist eine Staatsbedienstetenwohnung bei Wechsel des Dienstherrn grundsätzlich zu räumen. Die Kündigung erfolgt durch die Wohnungsfürsorgestelle.
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