Autor Thema: Stellenbewertung - wann Umsetzung?  (Read 7540 times)

Guenter81

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Stellenbewertung - wann Umsetzung?
« am: 13.07.2020 11:33 »
Hallo Community,

ich habe eine neue Stellenbewertung bekommen, ich arbeite in der IT Abteilung. Hintergrund, in meinem Arbeitsvertrag stand drin, das innerhalb des 1. Jahres der Beschäftigung die Stelle neu bewertet werden soll.
Also ist das ganze angelaufen, ich habe die Stellenbeschreibung erstellt und dem Personalamt übergeben.
Ergebnis, ich bin aktuell E9b und sitze auf einer E11 Fallgruppe 2 Stelle.
Ist die Stellenbewertung des externen Dienstleisters rechtsverbindlich und muss der Arbeitgeber diese so umsetzen?
Bin ja kein Beamter und der Stellenplan muss ja den Gegebenheiten/Aufgaben der Angestellten angepasst werden.
Ich soll erst in 1,5 Jahren höher gruppiert werden.
Außerdem hat man mir im Eröffnungsgespräch um die Ohren gehauen, das ich keine abgeschlossene Hochschulausbildung habe und mir nur gnädigerweiße die 11 geben wird, in der Zukunft.
Das ist ja Falsch, E11 kann jeder sonstige Beschäftigte (finde das ein wenig abwertend aber egal) erhalten. Entgeldordnung Teil A Abschnitt II Ziff. 2 besagt doch nur ab E10:
Entgeltgruppe 10 1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.“

Ich weis jetzt nicht, wie ich mich verhalten soll, poche ich auf die E11, nehme ich die E10 erstmal, bestehe aber auf Zahlung seit Einstellung mit E10?
Auf den Aktenvermerk verlassen, das mit 2022 die E11 gegeben wird?

Spid

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Antw:Stellenbewertung - wann Umsetzung?
« Antwort #1 am: 13.07.2020 11:36 »
Nein.

Was läßt Dich vermuten, Du seist „sonstiger Beschäftigter“?

Es ist nicht erkennbar, inwiefern überhaupt ein Anspruch auf Entgelt der E10/E11 bestünde.

Guenter81

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Antw:Stellenbewertung - wann Umsetzung?
« Antwort #2 am: 13.07.2020 11:40 »
Steht ja in der Stellenbewertung des Externen, die ganzen Hinweise will ich nicht öffentlich machen, nur dies:

Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 TVöD zu bewerten:
Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbindung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten mit besonderen Leistungen ausübe.
Der Stelleninhaber ist für das Konzipieren, Koordinieren und Umsetzen der IT und der damit in Verbindung stehenden Sicherheitsstandards zuständig. Damit erfüllt er die o.g. Kriterien

€: Ich habe Abi und die abgeschlossene Ausbildung Fachinformatiker für SI und +15Jahre berufliche Erfahrung in der Wirtschaft, bin in den öffentlichen gewechselt vor 1nem Jahr.

Bastel

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Antw:Stellenbewertung - wann Umsetzung?
« Antwort #3 am: 13.07.2020 11:44 »
Sind dir diese Tätigkeiten offiziell von einer bevollmächtigten Person übertragen worden?

Spid

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Antw:Stellenbewertung - wann Umsetzung?
« Antwort #4 am: 13.07.2020 11:46 »
Stellen und deren Bewertung sind tariflich völlig unbeachtlich. Es kommt auf die auszuübende Tätigkeit an.

Keine der Vorbringungen läßt auch nur vermuten, Du seist „sonstiger Beschäftigter“. Die Anforderungen an den und Rechtsprechung zum sonstigen Beschäftigten sind in dieser Broschüre gut zusammengefasst: https://bit.ly/33ATh5H

Kaiser80

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Antw:Stellenbewertung - wann Umsetzung?
« Antwort #5 am: 13.07.2020 11:56 »
Im Bereich IKT spielt der "sonstige" doch ohnehin nur in EG 10 FG1 eine Rolle? Eine Eingruppierung nach  FG 2 und ggf darauf aufbauen kann doch in Betracht kommen oder lieg ich da jetzt völlig daneben?

Spid

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Antw:Stellenbewertung - wann Umsetzung?
« Antwort #6 am: 13.07.2020 11:59 »
Der TE brachte das Erfordernis eines Hochschulstudiums ein und behauptete den Status des „sonstigen Beschäftigten“. In Ermangelung irgendwelcher Informationen, die dazu brauchbar wären, habe ich mich zur Eingruppierung und somit zu Fallgruppen nicht eingelassen.

WasDennNun

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Antw:Stellenbewertung - wann Umsetzung?
« Antwort #7 am: 13.07.2020 12:03 »
Ich weis jetzt nicht, wie ich mich verhalten soll, poche ich auf die E11, nehme ich die E10 erstmal, bestehe aber auf Zahlung seit Einstellung mit E10?
Auf den Aktenvermerk verlassen, das mit 2022 die E11 gegeben wird?
Will der AG dir ab 2022 andere Aufgaben geben die zu einer E11 führen, oder ist er einfach nur so ein Depperter AG, der meint er könne sich die EG aussuchen die er bezahlen möchte?

Wenn du jetzt schon Aufgaben auszuüben hast, also die Personalstelle bestätigt, was du zu machen hast (Vorgesetzte sind da irrelevant), die zu einer EG11 führen, dann bist du jetzt schon in der EG11 einzugruppieren, sofern du Tätigkeiten hast die in der EG10 FG2 sind.

Kaiser80

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Antw:Stellenbewertung - wann Umsetzung?
« Antwort #8 am: 13.07.2020 12:11 »

Will der AG dir ab 2022 andere Aufgaben geben die zu einer E11 führen, oder ist er einfach nur so ein Depperter AG, der meint er könne sich die EG aussuchen die er bezahlen möchte?


Ich behaupte mal kess, dass wir hier einen AG haben der

a) Eigene Unfähigkeiten kaschieren will
b) Nach Gutsherrenart über EG entscheiden will um Personalkosten zu sparen
c) die Unwissenheit seines AN ausnutzt

Ich glaub da sind wir nicht weit von Betrug entfernt...

Guenter81

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Antw:Stellenbewertung - wann Umsetzung?
« Antwort #9 am: 13.07.2020 12:13 »
Stellen und deren Bewertung sind tariflich völlig unbeachtlich. Es kommt auf die auszuübende Tätigkeit an.

Keine der Vorbringungen läßt auch nur vermuten, Du seist „sonstiger Beschäftigter“. Die Anforderungen an den und Rechtsprechung zum sonstigen Beschäftigten sind in dieser Broschüre gut zusammengefasst: https://bit.ly/33ATh5H

Vielen Dank für den Link, habe nun verstanden, das "Sonstige Beschäftigte" ein definierter Begriff ist
Mir gehts nicht darum wie die Teilnehmer des Forums die Stelle bewerten, die hat ja der externe Dienstleister bewertet aufgrund einer Stellenbeschreibung, die ich erstellt habe.

Die Frage für mich:
Ist die Stellenbewertung eine rechtliche Verpflichtung für die Leitung oder ist sie nur ein Hilfsmittel an der sich orientiert werden kann?

Die Aufgaben bleiben auch in 2022 die Gleichen, die Personalstelle könnte mir die Aufgabenfelder bestätigen ja.

Vielleicht ist hier rechtlicher Beistand wirklich das Beste um ggf. per Eingruppierungsfeststellungsklage das Ganze rechtlich wasserdicht zu bekommen.

Spid

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Antw:Stellenbewertung - wann Umsetzung?
« Antwort #10 am: 13.07.2020 12:16 »

Will der AG dir ab 2022 andere Aufgaben geben die zu einer E11 führen, oder ist er einfach nur so ein Depperter AG, der meint er könne sich die EG aussuchen die er bezahlen möchte?


Ich behaupte mal kess, dass wir hier einen AG haben der

a) Eigene Unfähigkeiten kaschieren will
b) Nach Gutsherrenart über EG entscheiden will um Personalkosten zu sparen
c) die Unwissenheit seines AN ausnutzt

Ich glaub da sind wir nicht weit von Betrug entfernt...

Die Sachverhaltsschilderung und die nachgeschobenen Sachverhalte sind bei der Sachverhaltsaufklärung und Bewertung allerdings wenig hilfreich. Es kommt nunmal weder auf Stellen, deren Bewertung, der Vereinbarung dieser Bewertung o.ä. an. Maßgeblich ist, welche auszuübende Tätigkeit dem TE wirksam übertragen worden ist, ob und wann sie sich geändert hat oder ändern wird und welche Eingruppierung sich daraus ergibt.

Spid

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Antw:Stellenbewertung - wann Umsetzung?
« Antwort #11 am: 13.07.2020 12:17 »
Stellen und deren Bewertung sind tariflich völlig unbeachtlich. Es kommt auf die auszuübende Tätigkeit an.

Keine der Vorbringungen läßt auch nur vermuten, Du seist „sonstiger Beschäftigter“. Die Anforderungen an den und Rechtsprechung zum sonstigen Beschäftigten sind in dieser Broschüre gut zusammengefasst: https://bit.ly/33ATh5H

Vielen Dank für den Link, habe nun verstanden, das "Sonstige Beschäftigte" ein definierter Begriff ist
Mir gehts nicht darum wie die Teilnehmer des Forums die Stelle bewerten, die hat ja der externe Dienstleister bewertet aufgrund einer Stellenbeschreibung, die ich erstellt habe.

Die Frage für mich:
Ist die Stellenbewertung eine rechtliche Verpflichtung für die Leitung oder ist sie nur ein Hilfsmittel an der sich orientiert werden kann?

Die Aufgaben bleiben auch in 2022 die Gleichen, die Personalstelle könnte mir die Aufgabenfelder bestätigen ja.

Vielleicht ist hier rechtlicher Beistand wirklich das Beste um ggf. per Eingruppierungsfeststellungsklage das Ganze rechtlich wasserdicht zu bekommen.

Die Frage ist doch bereits in der ersten Antwort abschlägig beantwortet worden. Weder die externe Bewertung noch die Rechtsmeinung des AG berühren die Eingruppierung.

Guenter81

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Antw:Stellenbewertung - wann Umsetzung?
« Antwort #12 am: 13.07.2020 12:25 »
Ich bitte schon mal um Entschuldigung, als Neuling im ÖD versteht man nicht auf anhieb jeden Sachverhalt und jede Terminologie. Ich arbeite mich gerade durch eine Broschüre des Bundesverwaltungsamtes für Beschäftigte in der Informationstechnik mit Definitionen und Kommentierungen.  https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/Eingruppierung/2018_Definitionen_u_Kommentier_Teil_III.pdf?__blob=publicationFile&v=8

Wenn weder die externe Bewertung noch die Rechtsmeinung des AG die Eingruppierung berühren, was ist dann der Sinn der Stellenbewertung, wenn ich die Stellenbeschreibung/Arbeitsplatzbeschreibung selbst erstelle und mir die Leitung dies unterzeichnet?

Spid

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Antw:Stellenbewertung - wann Umsetzung?
« Antwort #13 am: 13.07.2020 12:29 »
Stellen und deren Bewertung sind tariflich völlig unbeachtlich. Sie berühren die Eingruppierung in keinster Weise. Stellen sind lediglich ein internes Organisationsmittel der AG. Sie stehen in keinem Zusammenhang zu den tariflichen Regelungen, die die Eingruppierung der TB regeln. Diese sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ohne daß es des Tätigwerdens des AG bedürfte.

Bastel

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Antw:Stellenbewertung - wann Umsetzung?
« Antwort #14 am: 13.07.2020 12:30 »
Es geht nicht um die Stelle, sondern um die auszuübenden TÄTIGKEITEN! Du brauchst einen Wisch auf dem diese ausgeführt sind.

Die Stelle ist unbeachtlich!