Hallo, melde mich nochmal, nachdem meine "Sache" nun sich dem Ende zu neigt.
Ich werde eine außertarifliche Einigung eingehen, ist mir lieber als wenn ich vor Gericht die Eingruppierung feststellen lasse. Ich kann mit der von mir vorgeschlagenen Lösung leben, aber erstmal zum Sachverhalt eine kurze Auflistung:
Die Ursprüngliche Stellenausschreibung im Jahr 2019, welche mir eine Entlohnung nach E9b eingebracht hat (mehr als beim alten Arbeitgeber in der freien Wirtschaft, bin ausgebildeter Fachinformatiker für Systemintegration und habe +15Jahre Berufserfahrung)
Aufgabenschwerpunkte:
• Administration des kommunalen IT-Netzes mit Außenstellen
• Betreuung der Serversysteme und Netzinfrastruktur (Konfiguration, Fehleranalyse, Fehlerbehebung, Sicherungsüberwachung)
• Einrichten und Verwalten der Benutzerprofile, Datenpflege und Dokumentation
• Betreuung der EDV-User in Fragen der Betriebssysteme sowie Office Standardprogramme, Groupware und fachspezifischen Anwendungen
• Erkennung und Umsetzung von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und Datenschutz
• Planungen zur Erweiterung des IT-Netzes, Einführen neuer Verfahren und Anwendungen
• Planungen/Durchführung von IT-Fortbildungen
• Zusammenarbeit mit externen IT-Dienstleistern
• Erarbeitung von Maßnahmen zur Digitalisierung von Verwaltungsprozessen
• Betreuung der Drucker/Kopierer, Telekommunikationsanlagen einschließlich Mobilfunk mit entsprechenden Tarifen, des öffentlichen W-LAN-Netzes
• Bürotätigkeiten und Dokumentationen
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Als Neueinsteiger in den öffentlichen Dienst hat man mir die Stufe 3 zugesprochen und nach einem halben Jahr einen vorgezogenen Stufenaufstieg in die E9b/4 gegeben.
Die Stelle wurde dann 06/2020 neu bewertet durch ein externes Unternehmen, was die Rechtsmeinung meines derzeitigen kommunalen Arbeitgebers wiederspiegelt. Eine E11 Fallgruppe 2 ist dabei herausgekommen (besondere Fachkenntnisse habe ich nachgewiesen und das ich Gestaltungsspielraum benötige um IT-Sicherheit und die Digitalisierung der Verwaltung voranzubringen, die Aufgaben sind mir in einer neuen Stellenbeschreibung übertragen worden).
Bei Interesse kann ich die Auflistung der Tätigkeiten preisgeben, zu 99% sind diese dort aufgeführt:
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/Eingruppierung/2018_Definitionen_u_Kommentier_Teil_III.pdf?__blob=publicationFile&v=8Wer also für seine neue Stellenbeschreibung Hinweise liefern darf, vorsichtig formuliert mit einem Augenzwinkern, der wird dort fündig.
Nach 2 Gesprächen habe ich folgenden Vorschlag dem AG unterbreitet:
Eingruppierung in die 10 zum 06/2020, Anfang 2022 dann in die E11 und 2023 dann vorgezogener Stufenaufstieg in die 5.
Dies als Info für andere, die ggf. auch vor dem Problem stehen, entweder den Rechtsweg zu gehen oder eine andere Vereinbarung zu treffen, die einen selbst nicht benachteiligt.
Das Wort Kuhhandel habe ich vermieden, ist ja auch wichtig, wie man selbst Alternative Vorschläge verkauft gegenüber dem Arbeitgeber.