Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung (E6) ohne Studium als Lehrkraft
PiMalDaumen:
Hallo Leute,
ich habe mein Mathematikstudium pausiert und unterrichte aktuell als Aushilfslehrkraft die Fächer Mathematik und Physik an einer Gesamtschule.
Da ich selbstständig arbeite und dieselben Verpflichtungen und Aufgaben wie ein/e Lehrer/in bewältige, sollte ich nach den Tätigkeitsmerkmalen mindestens E9 erhalten. Ist , und wenn ja wie, eine Entlohnung nach E6 gerechtfertigt?
Vielen Dank im voraus
clarion:
Hallo,
verstehe ich richtig, du unterichtest selbständig und allein ohne Studienabschluss an einer Gesamtschule???? Die Not muss an Deiner Schule ja sehr, sehr groß sein.
Zur EIngruppierung kann ich nichts sagen. Warum machst Du kein Lehramtstaudium? als verbeamteter Lehrer mit A13 aufwärts lebt es sich deutlich bequemer.
PiMalDaumen:
--- Zitat von: PiMalDaumen am 13.07.2020 22:25 ---Hallo Leute,
ich habe mein Mathematikstudium pausiert und unterrichte aktuell als Aushilfslehrkraft die Fächer Mathematik und Physik an einer Gesamtschule.
Da ich selbstständig arbeite und dieselben Verpflichtungen und Aufgaben wie ein/e Lehrer/in bewältige, sollte ich nach den Tätigkeitsmerkmalen mindestens E9 erhalten. Ist , und wenn ja wie, eine Entlohnung nach E6 gerechtfertigt?
Vielen Dank im voraus
--- End quote ---
Nachtrag: Ich habe hier mehrmals gelesen dass man in "nächst niedrigere" EG eingruppiert wird.
Unter EG13 ist was von "abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung" zu lesen. So sollte die Stelle mit E12 entlohnt werden?
PiMalDaumen:
--- Zitat von: clarion am 13.07.2020 23:11 ---Hallo,
verstehe ich richtig, du unterichtest selbständig und allein ohne Studienabschluss an einer Gesamtschule???? Die Not muss an Deiner Schule ja sehr, sehr groß sein.
Zur EIngruppierung kann ich nichts sagen. Warum machst Du kein Lehramtstaudium? als verbeamteter Lehrer mit A13 aufwärts lebt es sich deutlich bequemer.
--- End quote ---
Ich habe nicht den entsprechenden Abschluss, aber behaupte dass die Hälfte der Lehrer nicht an mich rankommen. Das weis die Schulleitung zu schätzen. (Ist ein anderes Thema und die NOT ist relativ groß..)
Die Frage ist aber, ob eine höhere Bezahlung nicht gerechtfertigt ist. Der Schulleiter hat auf meine schriftliche Anfrage nur mündliche auf dem Pausenhof geantwortet. "Ich gucke was ich machen kann.." und ich habe das Gefühl dass der Personalrat versucht mir aus dem Weg zu gehen...
Meine Freundin unterrichtest demnächst an einer anderen Schule mit denselben Qualifikationen und ihr wurde mitgeteilt dass Sie mit E9 entlohnt wird... Ist hier eine erfahrene Person und kann mir ein paar Tipps geben?
Ich habe vor einer Woche den Sachbearbeiter angeschrieben und bat um einen Zwischenzeugnis + Stellenbeschreibung. Leider bisher keine Antwort...
cyrix42:
Deine Zeit sollte im Abschluss des Studiums deutlich sinnvoller für dein eigenes Fortkommen investiert sein, denn als ungelernte Aushilfe zu arbeiten. (Formal hast du wahrscheinlich keine Qualifikation außer deinem Abitur vorzuweisen. Dass da nicht viel bei rumkommt, ist relativ klar.)
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