Das ist für die RL, die lediglich ein internes Regelungswerk des AG darstellt, unbeachtlich. Maßgeblich ist in Hessen, wo es keine tariflichen Regelungen zur Eingruppierung von Lehrkräften an allgemeinbildenden Schulen gibt, der Arbeitsvertrag. Wenn Du mehr als E6 haben wolltest, hättest Du mehr als E6 vereinbaren müssen.