Autor Thema: Eingruppierung (E6) ohne Studium als Lehrkraft  (Read 5864 times)

Spid

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Antw:Eingruppierung (E6) ohne Studium als Lehrkraft
« Antwort #15 am: 14.07.2020 11:02 »
Das ist für die RL, die lediglich ein internes Regelungswerk des AG darstellt, unbeachtlich. Maßgeblich ist in Hessen, wo es keine tariflichen Regelungen zur Eingruppierung von Lehrkräften an allgemeinbildenden Schulen gibt, der Arbeitsvertrag. Wenn Du mehr als E6 haben wolltest, hättest Du mehr als E6 vereinbaren müssen.

PiMalDaumen

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Antw:Eingruppierung (E6) ohne Studium als Lehrkraft
« Antwort #16 am: 14.07.2020 11:06 »
Das ist für die RL,...

RL ?

Wenn Du mehr als E6 haben wolltest, hättest Du mehr als E6 vereinbaren müssen.

An wen soll ich mich dafür wenden? Ich vertraue der Schulleitung nicht und der Sachbearbeiter antwortet auf meine Fragen nicht. Bin auch kein GEW-Mitglied

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung (E6) ohne Studium als Lehrkraft
« Antwort #17 am: 14.07.2020 11:10 »
RL = Richtlinien
An wen soll ich mich dafür wenden? Ich vertraue der Schulleitung nicht und der Sachbearbeiter antwortet auf meine Fragen nicht. Bin auch kein GEW-Mitglied
Was hat das mit Vertrauen zu tun?
Hin gehen zur Schulleitung und das Entgelt, das du willst, einfordern und bekommen oder kündigen.
Und wenn es keine tarifliche Regelung gibt, was willst du dann mit der GEW?

Jockel

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Antw:Eingruppierung (E6) ohne Studium als Lehrkraft
« Antwort #18 am: 14.07.2020 11:12 »
Was Spid -der Roboter- ausdrücken will ist: der AG hat dir eine EG 6 im Arbeitsvertrag angeboten (was er möglicherweise in der internen Richtlinie nachgeschlagen hat). Die Bezugnahme zum TV-H im ARbeitsvertrag regelt alles wie dort. Dort ist aber keine Regelung für Lehrkräfte wie dich vorgesehen, daher hättest du auch was anderes haben wollen können. Du hast für EG 6 unterschrieben. Daher wirst du so bezahlt.

Ob das Land dich eingestellt hätte, wenn du eine EG 9b/10/11 gefordert hättest, steht in den Sternen.

PiMalDaumen

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Antw:Eingruppierung (E6) ohne Studium als Lehrkraft
« Antwort #19 am: 14.07.2020 11:18 »
Was Spid -der Roboter- ausdrücken will ist: der AG hat dir eine EG 6 im Arbeitsvertrag angeboten (was er möglicherweise in der internen Richtlinie nachgeschlagen hat). Die Bezugnahme zum TV-H im ARbeitsvertrag regelt alles wie dort. Dort ist aber keine Regelung für Lehrkräfte wie dich vorgesehen, daher hättest du auch was anderes haben wollen können. Du hast für EG 6 unterschrieben. Daher wirst du so bezahlt.

Ob das Land dich eingestellt hätte, wenn du eine EG 9b/10/11 gefordert hättest, steht in den Sternen.

Danke für die Aufklärung =)

McOldie

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Antw:Eingruppierung (E6) ohne Studium als Lehrkraft
« Antwort #20 am: 14.07.2020 15:14 »
Hessen hat im Gegensatz zu den anderen Bundesländern hat Hessen keine neue Entgeltordnung für Lehrkräfte. Vielmehr gelten offenbar noch die alten Eingruppierungsregelungen

https://www.gew-hrwm.de/fileadmin/user_upload/15_Erlass_Eingruppierung_Lehrkraefte_Schulen_neu_mit_EG_10-08_GEW.pdf

https://www.gew-hrwm.de/fileadmin/user_upload/rechtsberatung/Merkblatt_Eingruppierung_TvH.pdf


Spid

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Antw:Eingruppierung (E6) ohne Studium als Lehrkraft
« Antwort #21 am: 14.07.2020 15:17 »
Das sind keine Eingruppierungsregelungen.