Einsicht bekommst Du aber nur in die eine Akte. Bei uns gibts pro Mitarbeiter 2 Akten.
Diese abenteuerliche Verwaltungspraxis ist rechtswidrig, sofern sie "Zwischenfälle" betrifft, weil sie die Wahrnehmung des Rechts auf Einsichtnahme in die
vollständigen Personalakten (§ 3 Abs. 5 TVöD) verunmöglicht. Beim Bund werden im Bereich der Personalaktenführung bei Tarifangestellten dieselben Maßstäbe angelegt, wie sie für Beamte gelten und unmissverständlich in § 50 BeamtStG sowie § 106 BBG normiert sind:
Für jede Beamtin und jeden Beamten ist eine Personalakte zu führen. Ferner haben Personalakten grundsätzlich vollständig zu sein. Bei Fragen oder Problemen wende man sich an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Berlin (poststelle@bfdi.bund.de).
Sollten neben den Geheimakten für das Personal auch Reptilienfonds vorhanden sein, empfiehlt sich der Gang zur nächstgelegenen Polizeidienststelle...