Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Voraussetzungen Antragstellung E8 auf E9a

(1/4) > >>

Zodt:
Hallo Zusammen,


ich werde aus den Texten nicht richtig schlau was zum einen die Voraussetzung noch die Vorgehensweise betrifft.

Habe meinen Meister, leite eine Betriebsstelle mit 10+ Angestellten und handle zu 80% autark.

1. genügen diese Tatsachen, um von der E8 in die E9a zu rutschen oder was benötigt es noch dazu?

2. Wie soll eine Antragsstellung dafür aussehen? Es soll ja fundiert sein und kein "ich arbeite so toll, deswegen steht mir mehr Geld zu".

Bekannte im gleichen Gebiet haben teilweise die E8, teilweise die E9a / E9b. In den Fällen kann ich nur eine Unterscheidung an der zu betreuenden Personalzahl wie auch der Organisatorischen Arbeiten (die einen machen fast alles selbst, bei anderen ist vieles in der Verwaltung verlagert) unterscheidet.


Vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen.

Danke und Gruß


Spid:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich.

Für eine Einschätzung, welche Eingruppierung vorliegt, bedarf es nähere Angaben zu Güte, Struktur und Anzahl der unterstellten Beschäftigten sowie der Art der Arbeitsstätte(n).

Zodt:
Danke Spid für die zeitnahe Antwort.

Ich leite ein Strandbad, somit ist es die Bäderbranche.
Es sind mit mir 11 Personen dort beschäftigt.
Kassenwesen, Dienstplangestaltung / Arbeitseinteilung, Unterweisungen, Gefährungsbeurteilungen etc., Reparaturen (Beauftragung Firmen, Sanierungspläne usw.) und Ähliches läuft alles über mich.
Ebenso die Öffentlichkeitsarbeit betreffend der Betriebsstelle wird in Kooperation der Pressestelle und mir abgewickelt.
Ebenso, gerade zu COVID Zeiten, Erstellung Hygienekonzept samt Umsetzung lag bei mir, was letzendlich natürlich von höherer Stelle abgesegnet werden musste.

Sind das in etwa die Informationen, die du benötigst?


Gruß

Spid:
Also handelt es sich nicht um eine Meistertätigkeit im Tarifsinne, sondern um eine Tätigkeit von Beschäftigten in Bäderbetrieben. Das Heraushebungsmerkmal aus der E8 ist mithin also die Beaufsichtigung besonders schwieriger Arbeitsbereiche, in denen Fachangestellte für Bäderbetriebe beschäftigt sind. Für die Annahme, es handele sich um einen solchen, sehe ich keine Anhaltspunkte. Es scheint ja ein ganz gewöhnlicher Bäderbetrieb zu sein, der sich in keiner Weise und somit auch nicht in der Schwierigkeit von einem gewöhnlichen Bäderbetrieb abhebt.

Zodt:
Hm in Ordnung, ich verstehe deine Grundlage.

Bei meinem Arbeitgeber wurde dahingehend begründet, dass allein die "Betriebsstellenleitung" keinen Anspruch auf die E9a hat, diese mit der E8 als Meister zur E6 als Geselle mit dem Mehraufwand in Sachen Organisation abgedeckt ist.
Zudem war mein alter Arbeitgeber wesentlich größer, weshalb Personalgeschichten, Kasse, Planung, Bestellwesen etc. von verschiedenen Stellen in der Verwaltung getätigt wurde.

Das ist nun, zu meiner Freude, ganz anders da hier natürlich auch für mich ein erheblich höherer Aufwand aber eben auch Gestaltungsmöglichkeiten da sind.
Ich versuche Dinge relativ nüchtern zu betrachten, daher sehe ich einen klaren Unterschied zu den Tätigkeitsfeldern damals zu heute.
War es beim alten AG 20%/80% Verwaltung & Organistion / reguläre Arbeiten Badebetrieb sind es nun sicherlich 70%/30% zudem auch die Personalverantwortung mit Einstellungen oder auch die Budgetierung Personal / Gebäudekosten etc. hinzugekommen ist.

Daher war meine Vermutung und natürlich ebenso Hoffnung, dass es die E9a begründet.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version