Autor Thema: Zulage von 9a zu 9b, ohne persönliche Voraussetzung  (Read 2272 times)

Goldstück

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Hallo nochmal in die Runde,

heute habe ich doch tatsächlich den Zuschlag für die Asyl-Stelle erhalten. Die Personaltante brüstete sich im Vorfeld schon damit, dass mein neuer AG den Tarifvertrag eher locker auslebt... Nun meine Frage ab wann steht mir trotz dem Fehlen des A II die Zulage nach 9b zu? Dass ich ohne den A II nur 9a erhalten kann ist mir bewusst. Bundesland ist NRW .

Grüße Goldstück

Spid

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Antw:Zulage von 9a zu 9b, ohne persönliche Voraussetzung
« Antwort #1 am: 16.07.2020 07:04 »
mit Wirkung vom Ersten des vierten Monats nach Beginn der maßgeblichen Beschäftigung

Goldstück

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Antw:Zulage von 9a zu 9b, ohne persönliche Voraussetzung
« Antwort #2 am: 16.07.2020 07:10 »
Vielen Dank Spid! Gibt es dafür eine genaue rechtliche Grundlage/ Paragraph/ Urteil ?

Kat

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Antw:Zulage von 9a zu 9b, ohne persönliche Voraussetzung
« Antwort #3 am: 16.07.2020 07:12 »
Wenn Deine Tante für Personal zuständig ist, war das doch zu erwarten. Da fragt man sich eher,wieso Verwandschaft über sowas entscheidet.

Spid

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Antw:Zulage von 9a zu 9b, ohne persönliche Voraussetzung
« Antwort #4 am: 16.07.2020 07:13 »
Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 3 zur EGO

Edit: Typo verbessert
« Last Edit: 16.07.2020 07:20 von Spid »

Goldstück

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Antw:Zulage von 9a zu 9b, ohne persönliche Voraussetzung
« Antwort #5 am: 16.07.2020 07:19 »
Wenn Deine Tante für Personal zuständig ist, war das doch zu erwarten. Da fragt man sich eher,wieso Verwandschaft über sowas entscheidet.

Oh tut mir leid. Sie ist nicht meine Tante, sondern einfach die Personalhauptsachbearbeiterin. Ich verwende gern das Wort Tante als einen anderen Begriff für Frau. Genauso gut hätte ich Sie Karin brennen können ...

Kaiser80

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Antw:Zulage von 9a zu 9b, ohne persönliche Voraussetzung
« Antwort #6 am: 16.07.2020 08:33 »
Genauso gut hätte ich Sie Karin brennen können ...
Du musst die Karin ja nicht gleich anzünden...