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Zulage von 9a zu 9b, ohne persönliche Voraussetzung

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Goldstück:
Hallo nochmal in die Runde,

heute habe ich doch tatsächlich den Zuschlag für die Asyl-Stelle erhalten. Die Personaltante brüstete sich im Vorfeld schon damit, dass mein neuer AG den Tarifvertrag eher locker auslebt... Nun meine Frage ab wann steht mir trotz dem Fehlen des A II die Zulage nach 9b zu? Dass ich ohne den A II nur 9a erhalten kann ist mir bewusst. Bundesland ist NRW .

Grüße Goldstück

Spid:
mit Wirkung vom Ersten des vierten Monats nach Beginn der maßgeblichen Beschäftigung

Goldstück:
Vielen Dank Spid! Gibt es dafür eine genaue rechtliche Grundlage/ Paragraph/ Urteil ?

Kat:
Wenn Deine Tante für Personal zuständig ist, war das doch zu erwarten. Da fragt man sich eher,wieso Verwandschaft über sowas entscheidet.

Spid:
Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 3 zur EGO

Edit: Typo verbessert

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