Dann bist Du bei unverändert auszuübender Tätigkeit auch weiterhin in E9b eingruppiert.
Das war auch mein Kenntnisstand März 2020. Doch dann kam der AG her und hat uns alle in der UVK in die 9c höhergruppiert, weil eine Kollegin geklagt hatte.
Einzelne Ma hatten diesen Antrag in 2017 gestellt, dass sie in die 9c wollen und nicht wie vom AG in die 9b eingruppiert. Diesem Antrag hat er nicht stattgegeben. (Stellenbewertungskommission hat abgelehnt) und eine MA hat dagegen geklagt und dann auch gewonnen. Der AG zieht jetzt nach und gruppiert alle in 9c ein. Die große Frage ist doch, was passiert mit der Wartezeit zwischen den Stufen? Laut AG fällt diese nämlich weg. Zitat des AG "Ist hier kein Wunschkonzert". Die betroffenen MA standen z.T. kurz vor der nächsten Stufe. Ärgerlich. Aber gut, sie haben ja nun auch (die, die keinen Antrag gestellt haben seit 01.04.20 und die, die einen Antrag gestellt haben seit 01.01.2017) die 9c.
Ich persönlich fühle mich aber ungerecht behandelt. Denn sie wollen auch mich in die 9c einstufen - zwar Stufengleich, aber eben mit Wegfall meiner Wartezeit. Ich komme im Februar in Stufe 5. Dachte ich zumindest bisher. Wenn ich in die 9c eingruppiert werde, komme ich erst 2024 in Stufe 5.
Mein Dilemma ist ja, dass ich monetär gar nichts von der 9c habe- ich habe doch die Zulage zur EG 10. Mich fuchst es, dass ich durch die Höhergruppierung einen Nachteil habe und überlege, dagegen vorzugehen- ich glaube nämlich, dass das so nicht korrekt ist was der AG macht.