Ein kleiner Bump. Vielleicht kann ja doch jemand helfen?
Hier noch ein paar mehr Infos:
Das Arbeitsverhältnis bei AG1 war nur durch Mutterschutz und Elternzeit "unterbrochen", es bestand ein durchgängiger, unbefristeter Arbeitsvertrag.
Es handelt sich hier auch nachweislich um einschlägige Berufserfahrung, die in einem qualifizierten Arbeitszeugnis festgehalten ist.
Meine Einschätzung:
Meiner Meinung nach hätte die Tarifbeschäftigte in Stufe 2 eingestuft werden müssen. Gründe:
- die Voraussetzungen aus §16, Abs. 2, Satz 3 ("einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr") ist erfüllt
- die Voraussetzung aus Punkt 3 der Protokollerklärung zu § 16 Abs. 2 ("zwischen dem Ende des vorherigen und dem Beginn des neuen Arbeitsver-hältnisses [liegt] ein Zeitraum von längstens sechs Monaten") ist erfüllt
- als Begründung für die Einstufung in Stufe 1 statt Stufe 2 wird die Elternzeit angeführt; diese ist jedoch unter §17 Abs. 3 als "unschädlich" betitelt. Unabhängig davon interpretiere ich §17 so, dass der Paragraph sich nicht auf Neueinstellungen und vergangene Berufserfahrung bezieht, sondern vielmehr auf die Stufenzugehörigkeit während des aktuellen Arbeitsverhältnisses
Zudem würde mich noch interessieren, an wen sich die Tarifbeschäftigte wenden könnte, um dieses Anliegen klären zu können, sofern eine Einstufung in Stufe 2 hätte erfolgen müssen?
Über eine informierte Einschätzung würde ich mich freuen!