Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Urlaubsanspruch
Spid:
Der tarifliche Urlaubsanspruch ist ab Erfüllung der Wartezeit doch geringer als der gesetzliche: 18 vs. 20, jeweils abzüglich des bereits erfüllten Anspruchs.
Sternenfee:
Bedeutet, er hat zum 01.12. einen Anspruch von 20 Tagen ./. der 13 Tage, die er beim Vorarbeitgeber schon bekam?
Spid:
Ja.
Sternenfee:
Dann liege ich ja richtig. Vielen Dank.
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